Rechnungsarten in Österreich: Der komplette Guide 2026
Eingangsrechnung, Ausgangsrechnung, Teilrechnung, Stornorechnung, Gutschrift - alle Rechnungsarten erklärt mit praktischen Beispielen.

Inhalt
- Die 5 wichtigsten Rechnungsarten im Überblick
- 1. Eingangsrechnung - Was du von anderen erhältst
- 2. Ausgangsrechnung - Was du an Kunden stellst
- 3. Teilrechnung - Für größere Projekte
- 4. Stornorechnung - Fehler korrigieren
- 5. Gutschrift - zwei Bedeutungen
- Stornorechnung vs. Gutschrift - Der Unterschied
- Pflichtangaben für alle Rechnungen
- Häufige Fragen (FAQ)
- Rechnungen mit Rechnungsheld verwalten
- Offizielle Quellen
Als Unternehmer in Österreich begegnest du verschiedenen Rechnungsarten. Jede hat ihren eigenen Zweck und gesetzliche Anforderungen. In diesem Guide erklären wir dir alle wichtigen Rechnungsarten - einfach und verständlich.
Die 5 wichtigsten Rechnungsarten im Überblick
| Rechnungsart | Du erhältst/erstellst | Betrag | Zweck |
|---|---|---|---|
| Eingangsrechnung | Erhältst du | Positiv | Zahlungsaufforderung von Lieferanten |
| Ausgangsrechnung | Erstellst du | Positiv | Forderung an deine Kunden |
| Teilrechnung | Erstellst du | Positiv | Abrechnung von Teilleistungen |
| Stornorechnung | Erstellst du | Üblich negativ | Korrektur einer bereits übermittelten Rechnung |
| Gutschrift | Empfänger erstellt – oder du | Positiv bzw. mindernd | Abrechnung durch den Leistungsempfänger (§ 11 Abs. 7) oder Entgeltminderung zu deiner Rechnung (§ 16 Abs. 1) |
1. Eingangsrechnung - Was du von anderen erhältst
Eine Eingangsrechnung erhältst du, wenn ein Lieferant oder Dienstleister eine Leistung für dich erbracht hat. Sie dokumentiert deine Zahlungsverpflichtung.
Das Wichtigste zur Eingangsrechnung
- Du musst den Betrag an den Rechnungssteller zahlen
- Du kannst die Vorsteuer geltend machen (wenn du umsatzsteuerpflichtig bist)
- Die Rechnung muss 7 Jahre aufbewahrt werden – gerechnet ab dem Ende des Jahres, für das sie verbucht wurde
- Prüfe jede Eingangsrechnung auf Korrektheit
Beispiele
- Rechnung vom Steuerberater
- Telefonrechnung
- Rechnung für Büromaterial
- Miete für Geschäftsräume
2. Ausgangsrechnung - Was du an Kunden stellst
Eine Ausgangsrechnung erstellst du selbst für deine Kunden. Sie dokumentiert deine Forderung für erbrachte Leistungen.
Die 10 Pflichtangaben
Jede Ausgangsrechnung in Österreich muss enthalten:
- Dein Name und Adresse
- Kundenname und Adresse
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
- Nettobetrag
- Steuersatz und Steuerbetrag
- Bruttobetrag
- Deine UID-Nummer (über 10.000 € Rechnungsbetrag zusätzlich die UID des unternehmerischen Kunden)
Kleinbetragsrechnung
Bei Rechnungen bis 400 Euro (brutto) – als Kleinunternehmer seit 2025 unabhängig vom Betrag – gelten vereinfachte Regeln: Rechnungsnummer, Kundenadresse und UID dürfen fehlen. Ausstellungsdatum, Leistungstag, Steuersatz und Bruttobetrag bleiben Pflicht. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse Charge gilt die Vereinfachung nicht (§ 11 Abs. 6 UStG).
3. Teilrechnung - Für größere Projekte
Eine Teilrechnung verwendest du bei längeren Projekten. Du rechnest damit abgeschlossene Teilleistungen ab, bevor das gesamte Projekt fertig ist.
Wann ist eine Teilrechnung sinnvoll?
- Bei Bauprojekten mit mehreren Phasen
- Bei Softwareentwicklung in Modulen
- Bei langen Beratungsprojekten
- Wenn du auf Liquidität angewiesen bist
Wichtiger Unterschied zur Abschlagsrechnung
| Teilrechnung | Abschlagsrechnung |
|---|---|
| Für bereits erbrachte Teilleistung | Für allgemeinen Projektfortschritt |
| Gewährleistung ab Übernahme der Teilleistung | Gewährleistung ab Übernahme des Gesamtwerks |
| Nach Leistungserbringung | Auch als Anzahlung möglich |
4. Stornorechnung - Fehler korrigieren
Eine Stornorechnung korrigiert eine fehlerhafte Rechnung, die den Kunden bereits erreicht hat – ob sie schon bezahlt wurde, spielt keine Rolle. Üblicherweise weist sie negative Beträge aus.
Wann brauchst du eine Stornorechnung?
- Bei falschen Rechnungsbeträgen
- Bei falschem Steuersatz
- Bei falscher Kundenadresse
- Bei fehlerhafter Leistungsbeschreibung
Der richtige Ablauf
- Stornorechnung erstellen – üblicherweise mit negativen Beträgen
- Auf Originalrechnung verweisen (Nummer und Datum)
- An den Kunden senden – erst mit dem Zugang beim Empfänger wirkt die Korrektur
- Neue, korrekte Rechnung ausstellen
Klar bezeichnen, nicht raten lassen
"Gutschrift" hat zwei Bedeutungen (siehe unten). Nenne ein Storno deshalb Stornorechnung und verweise auf die Originalrechnung, damit für Kunde und Finanzamt erkennbar ist, welcher Umsatz korrigiert wird.
5. Gutschrift - zwei Bedeutungen
Das Wort Gutschrift steht im österreichischen Umsatzsteuerrecht für zwei verschiedene Dinge. Beide sind gesetzlich vorgesehen.
a) Abrechnung durch den Leistungsempfänger (§ 11 Abs. 7 und 8 UStG)
Hier erstellt der Leistungsempfänger die Rechnung für den Leistungserbringer.
Typische Anwendungsfälle:
- Agentur rechnet für Freelancer ab
- Plattform rechnet für Verkäufer ab
- Franchise-Zentrale rechnet für Partner ab
Wichtige Merkmale:
- Weist positive Beträge aus (kein Storno!)
- Beide Seiten müssen einverstanden sein – das kann auch schlüssig geschehen
- UID-Nummer des Leistungserbringers angeben, über 10.000 € zusätzlich die eigene
- Klar als "Gutschrift" kennzeichnen und dem Leistungserbringer zuleiten
b) Gutschrift zu deiner eigenen Rechnung (§ 16 Abs. 1 UStG)
Mindert sich das Entgelt nachträglich – Rabatt, Reklamation, Teilerstattung –, schreibst du deinem Kunden den Differenzbetrag gut. Umsatzsteuer und Vorsteuer werden in dem Voranmeldungszeitraum berichtigt, in dem die Änderung eintritt; rückwirkend passiert nichts. Verweise auf die Ursprungsrechnung, damit die Zuordnung eindeutig bleibt.
Stornorechnung vs. Gutschrift - Der Unterschied
Das ist einer der häufigsten Fehler in der Buchhaltung!
| Merkmal | Stornorechnung | Gutschrift (§ 11 Abs. 7) | Gutschrift (§ 16 Abs. 1) |
|---|---|---|---|
| Wer erstellt? | Ursprünglicher Rechnungssteller | Leistungsempfänger | Ursprünglicher Rechnungssteller |
| Betrag | Üblich negativ | Positiv | Mindert das Entgelt |
| Zweck | Rechnung zur Gänze aufheben | Vereinfachte Abrechnung | Entgelt nachträglich mindern |
| Bezug | Auf die Originalrechnung | Eigenständig | Auf die Originalrechnung |
Merke: Hebst du eine Rechnung komplett auf, ist es ein Storno. Minderst du nur das Entgelt, ist es eine Gutschrift nach § 16. Und wenn dein Kunde für dich abrechnet, ist es eine Gutschrift nach § 11 Abs. 7.
Pflichtangaben für alle Rechnungen
Egal welche Rechnungsart - in Österreich gelten gemäß UStG § 11 diese Mindestanforderungen:
- Name und Adresse beider Parteien
- Rechnungsdatum und -nummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
- Leistungsdatum
- Netto, Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
- Deine UID (über 10.000 € zusätzlich die UID des unternehmerischen Kunden)
Aufbewahrungspflicht
Alle Rechnungen müssen 7 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, für das die Buchung vorgenommen wurde (§ 132 Abs. 1 BAO). Unterlagen zu Grundstücken sind 22 Jahre aufzubewahren (§ 18 Abs. 10 UStG). Das gilt für papierbasierte und digitale Rechnungen gleichermaßen.
Detaillierte Anleitungen zu den einzelnen Rechnungsarten: Ausgangsrechnung erstellen, Eingangsrechnung verbuchen, Teilrechnung vs. Abschlagsrechnung und Stornorechnung vs. Gutschrift. Alle Pflichtangaben findest du unter Rechnungsmerkmale Österreich.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich jede Rechnung aufheben?
Ja, alle geschäftlichen Rechnungen müssen 7 Jahre aufbewahrt werden - egal ob Eingangs- oder Ausgangsrechnung. Die Frist läuft ab dem Ende des Jahres, für das verbucht wurde.
Kann ich Rechnungen digital aufbewahren?
Ja, digitale Aufbewahrung ist erlaubt, wenn die Rechnungen unveränderbar und lesbar gespeichert werden.
Was passiert bei fehlerhaften Rechnungen?
Sobald die Rechnung beim Kunden ist, wird sie berichtigt oder storniert und neu ausgestellt - unabhängig davon, ob schon gezahlt wurde. Schickst du stattdessen einfach eine zweite Rechnung, schuldest du die Umsatzsteuer aus beiden (§ 11 Abs. 12 UStG). Solange die Rechnung dein Haus nicht verlassen hat, kannst du sie schlicht ersetzen.
Wann darf ich eine Gutschrift verwenden?
In zwei Fällen: wenn der Leistungsempfänger für den Leistungserbringer abrechnet (§ 11 Abs. 7 UStG) - und wenn sich das Entgelt zu einer bestehenden Rechnung nachträglich mindert, etwa durch Rabatt oder Reklamation (§ 16 Abs. 1 UStG).
Wie nummeriere ich meine Rechnungen?
Fortlaufend und einmalig. Ein übliches Format: JAHR-NUMMER (z.B. 2026-0001). Jede Nummer nur einmal vergeben.
Rechnungen mit Rechnungsheld verwalten
Mit Rechnungsheld hast du alle Rechnungsarten im Griff:
- Ausgangsrechnungen erstellen mit allen Pflichtangaben
- Eingangsrechnungen per OCR automatisch erfassen
- Teilrechnungen für Projekte verwalten
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Offizielle Quellen
- § 132 BAO – Aufbewahrungspflicht
- § 11 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 16 UStG – Änderung der Bemessungsgrundlage
- § 18 UStG – Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen Situation wende dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater. Stand: 2026.
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