Ausgangsrechnung erstellen: Was muss drauf?
Alle 10 Pflichtangaben für Ausgangsrechnungen in Österreich. Plus: Kleinbetragsrechnung, Rechnungsnummern und häufige Fehler vermeiden.

Inhalt
- Was ist eine Ausgangsrechnung?
- Die 10 Pflichtangaben
- Sonderfall: Kleinbetragsrechnung
- Rechnungsnummern richtig vergeben
- Die richtigen Steuersätze
- Zahlungsfristen festlegen
- Häufige Fehler vermeiden
- Ausgangsrechnung buchen
- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
- Häufige Fragen (FAQ)
- Ausgangsrechnungen mit Rechnungsheld erstellen
- Offizielle Quellen
Eine Ausgangsrechnung ist die Rechnung, die du als Unternehmer an deine Kunden stellst. Sie dokumentiert deine Forderung für erbrachte Leistungen. In diesem Guide erfährst du, welche Angaben Pflicht sind und wie du typische Fehler vermeidest.
Was ist eine Ausgangsrechnung?
Eine Ausgangsrechnung erstellst du selbst:
- Du stellst die Rechnung aus
- Dein Kunde ist der Empfänger
- Du erhältst Geld - es entsteht eine Forderung
- Du führst Umsatzsteuer an das Finanzamt ab
Typische Beispiele
- Rechnung für Beratungsleistungen
- Rechnung für verkaufte Produkte
- Rechnung für Handwerksarbeiten
- Rechnung für Softwareentwicklung
Die 10 Pflichtangaben
Jede Ausgangsrechnung in Österreich muss gemäß UStG § 11 diese Angaben enthalten:
1. Name und Adresse des Rechnungsstellers
Dein vollständiger Firmenname und deine Geschäftsadresse.
2. Name und Adresse des Kunden
Der vollständige Name und die Adresse deines Kunden.
3. Rechnungsdatum
Das Datum, an dem du die Rechnung ausstellst.
4. Fortlaufende Rechnungsnummer
Eine einmalige Nummer. Einmal vergeben, nie wieder verwenden.
5. Beschreibung der Leistung oder Ware
Was genau hast du geliefert oder geleistet? Art, Menge und Umfang.
6. Leistungsdatum
Wann hast du die Leistung erbracht? Bei Zeiträumen: Von-Bis.
7. Nettobetrag
Die Summe ohne Umsatzsteuer.
8. Steuersatz und Steuerbetrag
Der angewandte Steuersatz (20 %, 13 %, 10 %, 4,9 %) und der Betrag in Euro. Ist der Umsatz steuerfrei, gehört stattdessen ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung.
9. Bruttobetrag
Die Gesamtsumme inklusive Umsatzsteuer.
10. Deine UID-Nummer
Deine UID-Nummer – die Steuernummer ersetzt sie nicht (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG). Übersteigt der Rechnungsbetrag 10.000 Euro und ist dein Kunde Unternehmer, gehört zusätzlich seine UID auf die Rechnung (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. b UStG).
Sonderfall: Kleinbetragsrechnung
Bei Rechnungen bis 400 Euro (brutto) gelten vereinfachte Regeln:
Was darf fehlen
- Rechnungsnummer (optional)
- Kundenadresse (optional)
- UID-Nummer (optional)
Was trotzdem drauf muss
- Dein Name und Adresse
- Ausstellungsdatum
- Leistungsbeschreibung (Menge und handelsübliche Bezeichnung)
- Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Leistungszeitraum
- Bruttobetrag (Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe)
- Steuersatz
Die Vereinfachung gilt nicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Leistungen, für die der Kunde die Steuer schuldet (Reverse Charge) – dort brauchst du immer die volle Rechnung (§ 11 Abs. 6 UStG, Art. 11 Abs. 5 UStG).
Rechnungsnummern richtig vergeben
Die Regeln
- Fortlaufend - logische Reihenfolge
- Einmalig - keine Nummer doppelt
- Lückenlos - idealerweise ohne Lücken
Gängige Formate
RE-2025-0001
2025/001
2025-01-001
R25001
Tipp
Beginne jedes Jahr mit einer neuen Nummernserie:
- 2025-0001, 2025-0002, ...
- 2026-0001, 2026-0002, ...
Die richtigen Steuersätze
In Österreich gibt es verschiedene USt-Sätze:
| Steuersatz | Anwendung |
|---|---|
| 20 % | Regelsteuersatz (die meisten Leistungen) |
| 13 % | z.B. Künstler, Sportveranstaltungen, Theater, Konzerte, Museen, Pflanzen, lebende Tiere, Ab-Hof-Wein |
| 10 % | z.B. Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung |
| 4,9 % | seit 1.7.2026 für begünstigte Lebensmittel (§ 10 Abs. 1a UStG) |
| 0 % | steuerfreie Umsätze – Ausfuhr echt steuerfrei (Vorsteuerabzug bleibt), Kleinunternehmer unecht steuerfrei (kein Vorsteuerabzug) |
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bist du unecht steuerbefreit, solange deine Umsätze im Vorjahr 55.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr noch nicht überschreiten. Überschreitest du die Grenze um höchstens 10 % (also bis 60.500 €), bleibt die Befreiung bis Jahresende und du wirst ab dem Folgejahr steuerpflichtig; darüber endet sie sofort mit dem Umsatz, der die Grenze sprengt. Auf die Rechnung schreibst du:
"Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
Zahlungsfristen festlegen
Übliche Fristen
- 7 Tage - schnelle Zahlung erwünscht
- 14 Tage - Standard bei vielen Branchen
- 30 Tage - üblich im B2B-Bereich
Skonto anbieten
Typisch: 2-3% bei Zahlung innerhalb von 7-10 Tagen.
Beispieltext:
"Zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2% Skonto."
Häufige Fehler vermeiden
1. Fehlende Angaben
Prüfe vor dem Versand, ob alle 10 Pflichtangaben vorhanden sind.
2. Falscher Steuersatz
Verwende den richtigen Satz für deine Leistungsart.
3. Doppelte Rechnungsnummer
Jede Nummer nur einmal vergeben. Eine Software hilft dabei.
4. Unklare Leistungsbeschreibung
"Diverse Leistungen" reicht nicht. Beschreibe konkret, was du geliefert hast.
5. Falsches Leistungsdatum
Das Leistungsdatum muss der tatsächlichen Leistung entsprechen, nicht dem Rechnungsdatum.
Ausgangsrechnung buchen
Der Buchungssatz
Bei der Buchung einer Ausgangsrechnung buchst du:
- Die Forderung (dein Kunde schuldet dir Geld)
- Den Erlös (dein Verdienst)
- Die Umsatzsteuer (musst du ans Finanzamt abführen)
Beispiel
Du stellst eine Rechnung über 1.200 Euro brutto für Beratung:
Forderungen 1.200,00 Euro
an Erlöse Beratung 1.000,00 Euro
an Umsatzsteuer 200,00 Euro
Nach Zahlungseingang
Bank 1.200,00 Euro
an Forderungen 1.200,00 Euro
Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
Der Ablauf
- Zahlungserinnerung - freundliche Erinnerung nach Fristablauf
- 1. Mahnung - deutlichere Aufforderung
- 2. Mahnung - letzte Warnung
- Inkasso/Mahnverfahren - bei dauerhafter Nichtzahlung
Verzugszinsen
Nach Fristablauf darfst du Verzugszinsen berechnen:
- B2B: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat – sonst 4 % (§ 456 UGB). Dazu kommt eine Pauschale von 40 € für Betreibungskosten (§ 458 UGB)
- B2C: 4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB)
Lies auch: Welche Rechnungsarten es in Österreich gibt und wann du eine Stornorechnung statt einer Gutschrift brauchst. Falls du größere Projekte abwickelst, hilft dir unser Guide zu Teilrechnungen und Abschlagsrechnungen. Und alle Pflichtangaben auf einen Blick findest du unter Rechnungsmerkmale Österreich.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie schnell muss ich eine Rechnung stellen?
Zeitnah nach der Leistung, spätestens innerhalb von 6 Monaten. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Reverse-Charge-Leistungen an EU-Unternehmer hast du nur bis zum 15. des Folgemonats Zeit (Art. 11 Abs. 1 bzw. § 11 Abs. 1 Z 2 UStG).
Kann ich eine Rechnung nachträglich ändern?
Ja. Eine Rechnung, die schon beim Kunden ist, berichtigst du – oder du stornierst sie und stellst eine neue aus (§ 11 Abs. 12 UStG, Stornorechnung vs. Gutschrift). Was du nicht machen darfst: den Fehler ignorieren und einfach eine zweite Rechnung schicken – dann schuldest du die Steuer zweimal.
Muss ich für jeden Auftrag eine Rechnung schreiben?
Für B2B: ja, immer. Für B2C gibt es keine allgemeine Rechnungspflicht – aber zwei Ausnahmen: Werklieferungen und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG) und die Belegerteilungspflicht bei Barumsätzen (§ 132a BAO).
Darf ich handschriftliche Rechnungen ausstellen?
Ja, aber sie müssen alle Pflichtangaben enthalten und lesbar sein.
Ausgangsrechnungen mit Rechnungsheld erstellen
Rechnungsheld macht das Erstellen von Ausgangsrechnungen einfach:
- Alle Pflichtangaben automatisch enthalten
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Offizielle Quellen
- § 1000 ABGB – Zinsen und Zinseszinsen
- § 132a BAO – Belegerteilungspflicht
- § 456 UGB – Verzugszinsen
- § 458 UGB – Entschädigung für Betreibungskosten
- § 6 UStG – Steuerbefreiungen
- § 10 UStG – Steuersätze
- § 11 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- Art. 11 UStG (Anhang Binnenmarkt) – Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
- OeNB – Basis- und Referenzzinssätze
- USP – Kleinunternehmerregelung ab 2025
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen Situation wende dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater. Stand: 2026.
So geht's in Rechnungsheld