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USt-Rechner · Österreich 2026

Brutto, Netto & USt — sekundengenau, cent-exakt gerundet.

Jeder Zwischenschritt wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet — exakt wie auf der Rechnung. Keine Cent-Drift, keine bösen Überraschungen im PDF.

Normalsteuersatz

Netto1,00
USt 20 %0,20
Brutto1,20
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DU

Dein Unternehmen

Musterstraße 1

1010 Wien

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Beispiel Kunde GmbH

Beispielgasse 7

8010 Graz

Rechnungs-Nr.RE-2026-001
Datum18.05.2026
Fälligkeit01.06.2026
BezeichnungMengePreisSumme
Dienstleistung1 Stk1,001,00
Zwischensumme1,00
USt. 20 %0,20
Gesamtbetrag1,20

Zahlbar binnen 14 Tagen · IBAN auf der Rechnung · § 11 UStG konform

  • Pflichtangaben nach § 11 UStG eingebaut
  • Brutto/Netto-Toggle pro Position
  • EPC-QR-Code für sofortige Zahlung
  • Reverse Charge & Kleinunternehmer korrekt
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Hintergrund · § 10 UStG

Umsatzsteuer in Österreich — wann gilt welcher Satz?

In Österreich existieren drei reguläre USt-Sätze (§ 10 UStG): 20 % Normalsteuer, sowie die ermäßigten Sätze 13 % und 10 %. Daneben gibt es 0 %-Fälle wie Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) oder innergemeinschaftliche Lieferungen.

SatzGilt für
20 %Die meisten Waren & Dienstleistungen
13 %Beherbergung, Kultur, Sportveranstaltungen
10 %Grundbedarf & Personenverkehr
0 %Steuerbefreit (mit / ohne Vorsteuerabzug)

So wird gerechnet

Vom Netto auf den Brutto: Netto × Steuersatz dazurechnen. Vom Brutto zurück auf den Netto: durch (1 + Steuersatz) teilen. Die USt ist immer die Differenz zwischen Brutto und Netto. Jedes Zwischenergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Beispiel: 1.000 € netto · 20 % USt

  • Netto:1.000,00 €
  • + 20 % USt:200,00 €
  • = Brutto:1.200,00 €

Dein Kunde zahlt 1.200 €. Du führst 200 € ans Finanzamt ab. Der Kunde kann diese 200 € als Vorsteuer geltend machen — sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist (also kein Privater und kein Kleinunternehmer).

Sonderfall Kleinunternehmer (0 % USt)

Liegt dein Jahresumsatz unter 55.000 € netto, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Dann darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen — Netto = Brutto. Auf der Rechnung muss aber der Hinweis stehen:

„Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG."

Mehr dazu: Kleinunternehmerregelung 2026

USt korrekt — aber das war erst der Anfang.

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