Du bist selbständig, hast überschaubare Betriebsausgaben und willst nicht jeden Beleg einzeln aufheben? Dann ist die Pauschalierung dein bester Freund. Seit 1. Jänner 2026 gelten deutlich bessere Bedingungen: Höhere Grenzen, höhere Pauschalsätze und damit mehr Geld in deiner Tasche.
In diesem Guide erfährst du alles zu den drei Pauschalierungsarten in Österreich — mit den aktuellen Zahlen für 2026, konkreten Rechenbeispielen und einer klaren Empfehlung, welche Variante sich für dich lohnt.
Was ist eine Pauschalierung?
Normalerweise musst du als Selbständiger jede Betriebsausgabe einzeln belegen — Büromaterial, Software, Fahrtkosten, Fortbildungen. Bei der Pauschalierung sagt das Finanzamt: „Wir glauben dir, dass du Ausgaben hast" — und du setzt einfach einen fixen Prozentsatz deines Umsatzes als Betriebsausgabe an.
Das bedeutet:
- Weniger Belegsammlung — du brauchst nicht für jeden Kaffee eine Rechnung
- Einfachere Steuererklärung — Einnahmen minus Pauschale = Gewinn
- Oft steuerlich günstiger — wenn deine echten Kosten unter der Pauschale liegen
Die gesetzliche Grundlage findest du in § 17 EStG.
Die drei Pauschalierungsarten im Überblick
Österreich kennt drei verschiedene Pauschalierungen für Selbständige und Gewerbetreibende. Welche du nutzen kannst, hängt von deinem Umsatz und deiner Branche ab:
| Basispauschalierung | Kleinunternehmerpauschalierung | Branchenpauschalierung | |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 17 Abs. 1–3 EStG | § 17 Abs. 3a EStG | Verordnungen gem. § 17 EStG |
| Umsatzgrenze | 420.000 € (Vorjahr) | 55.000 € brutto | branchenabhängig |
| Pauschalsatz | 15 % (bzw. 6 %) | 45 % oder 20 % | branchenspezifisch |
| Max. Pauschale | 63.000 € | 24.750 € (bzw. 11.000 €) | variiert |
| Ideal für | Dienstleister mit geringen Kosten | Kleinunternehmer (USt-befreit) | Gastgewerbe, Handel, Handwerk |
Basispauschalierung 2026: Die große Verbesserung
Die Basispauschalierung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) zum 1. Jänner 2026 deutlich ausgeweitet. Hier die Änderungen im Vergleich:
| 2025 | Ab 2026 | |
|---|---|---|
| Umsatzgrenze (Vorjahr) | 320.000 € | 420.000 € |
| Pauschalsatz (allgemein) | 13,5 % | 15 % |
| Max. Pauschale (allgemein) | 43.200 € | 63.000 € |
| Pauschalsatz (6 %-Tätigkeiten) | 6 % | 6 % (unverändert) |
| Max. Pauschale (6 %) | 19.200 € | 25.200 € |
| Vorsteuerpauschalierung | 1,8 % (max. 5.760 €) | 1,8 % (max. 7.560 €) |
Wer kann die Basispauschalierung nutzen?
Du kannst die Basispauschalierung nutzen, wenn du:
- Keine Buchführungspflicht hast (keine GmbH, kein Firmenbuch-Eintrag mit Bilanzierungspflicht)
- Keine freiwillige doppelte Buchführung betreibst
- Im Vorjahr nicht mehr als 420.000 € Umsatz hattest
- Die Pauschalierung in der Steuererklärung beantragst
Der reduzierte 6 %-Satz: Für wen gilt er?
Der niedrigere Pauschalsatz von 6 % (max. 25.200 €) gilt für bestimmte Tätigkeiten:
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung (über 25 %)
- Aufsichtsratsmitglieder
- Vermögensverwalter
- Schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche und unterrichtende Tätigkeiten
Für alle anderen — also die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler — gilt der 15 %-Satz.
Rechenbeispiel: Grafikdesignerin mit 90.000 € Umsatz
Einnahmen (netto): 90.000 €
- Basispauschalierung (15 %): -13.500 €
- SVS-Pflichtbeiträge: -22.000 €
- Arbeitsplatzpauschale (groß): -1.200 €
- Gewinnfreibetrag (15 % bis 33.000 €): -4.950 €
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Steuerpflichtiger Gewinn: 48.350 €
Hätte die Designerin ihre echten Betriebsausgaben (6.000 € für Software, Lizenzen und Weiterbildung) angesetzt, wäre der Gewinn um 7.500 € höher ausgefallen. Die Pauschale spart ihr in diesem Fall rund 2.500 € Einkommensteuer.
Kleinunternehmerpauschalierung: 45 % ohne Nachweis
Wenn du als Kleinunternehmer unterwegs bist (Umsatz bis 55.000 € brutto), hast du Zugang zur großzügigsten Pauschale: Bis zu 45 % deiner Einnahmen werden als Betriebsausgaben anerkannt — ohne einen einzigen Beleg.
| Gewerbebetrieb | Dienstleistungsbetrieb | |
|---|---|---|
| Pauschalsatz | 45 % | 20 % |
| Maximum | 24.750 € | 11.000 € |
| Umsatzgrenze | 55.000 € brutto | 55.000 € brutto |
Wer ist „Dienstleistungsbetrieb"?
Hierunter fallen zum Beispiel: IT-Berater, Coaches, Grafiker, Texter, Übersetzer, Fotografen — also alle, deren Leistung primär geistige Arbeit ist und kaum Materialeinsatz erfordert. Trotz des niedrigeren Satzes von 20 % ist das oft günstiger als die tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen.
Wer kann sie NICHT nutzen?
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung
- Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände
- Wer die 60.500 € Toleranzgrenze (= 55.000 € + 10 %) überschreitet
Rechenbeispiel: Tischler mit 50.000 € Umsatz
Einnahmen (netto): 50.000 €
- KU-Pauschalierung (45 %): -22.500 €
- SVS-Pflichtbeiträge: -10.000 €
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Steuerpflichtiger Gewinn: 17.500 €
Zum Vergleich — echte Betriebsausgaben:
Materialkosten: 8.000 €
Werkzeug: 2.000 €
Fahrtkosten: 1.500 €
Sonstiges: 1.000 €
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Summe: 12.500 €
Vorteil der Pauschale: 10.000 € mehr abgesetzt!
Die Kleinunternehmerpauschalierung lohnt sich also massiv, wenn deine echten Kosten unter 45 % deines Umsatzes liegen.
Branchenpauschalierung: Die Sonderlösung für bestimmte Gewerbe
Für über 50 Branchen gibt es eigene Pauschalierungsverordnungen des Bundesministers für Finanzen. Die bekanntesten:
| Branche | Art der Pauschale | Besonderheit |
|---|---|---|
| Gastgewerbe | Gewinnpauschale | Gewinn wird als % des Umsatzes + Sockelbetrag ermittelt |
| Lebensmitteleinzelhandel | Gewinnpauschale | Ähnlich wie Gastgewerbe |
| Drogisten | Gewinnpauschale | Branchenspezifische Sätze |
| Handelsvertreter | Ausgabenpauschale | Prozentsatz der Provisionen |
Wichtig: Bei der Branchenpauschalierung wird der Gewinn pauschal ermittelt — nicht die Ausgaben. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung.
Die Branchenpauschalierung ist sehr speziell und hängt von deiner konkreten Branche ab. Dein Steuerberater weiß, ob es für dein Gewerbe eine passende Verordnung gibt.
Wann lohnt sich welche Pauschalierung?
Die Faustregel ist einfach: Je niedriger deine echten Betriebsausgaben im Verhältnis zum Umsatz, desto mehr profitierst du.
Die Pauschalierung lohnt sich besonders für:
- Freelancer und Berater (geringe Materialkosten, hohe Dienstleistungsmarge)
- IT-Dienstleister (Laptop und Internet sind die einzigen Kosten)
- Coaches und Trainer (Know-how braucht kaum Material)
- Kreative (Grafiker, Texter, Fotografen)
- Handwerker mit geringem Materialeinsatz (z. B. Reparaturdienste)
Die Pauschalierung lohnt sich NICHT für:
- Handel mit hohem Wareneinsatz (echte Kosten sind über 15 %)
- Bau und Handwerk mit viel Materialeinkauf
- Unternehmen mit Mitarbeitern (Lohnkosten übersteigen die Pauschale)
- Investitionsintensive Branchen (Maschinen, Fahrzeuge)
Entscheidungshilfe: Welche Pauschale passt zu dir?
Umsatz bis 55.000 € + Kleinunternehmer?
→ Kleinunternehmerpauschalierung (45 % / 20 %)
Umsatz bis 420.000 € + branchenunabhängig?
→ Basispauschalierung (15 %)
Gastgewerbe, Lebensmittel, Drogisten?
→ Branchenpauschalierung prüfen
Echte Kosten HÖHER als die Pauschale?
→ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) nutzen
Was du zusätzlich zur Pauschale absetzen kannst
Die Pauschale deckt nicht alles ab. Folgende Ausgaben kannst du zusätzlich geltend machen — sowohl bei der Basis- als auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung:
| Ausgabe | Betrag |
|---|---|
| SVS-Pflichtbeiträge | Tatsächliche Höhe (vollständig absetzbar) |
| Wareneinkauf | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (mit Belegen) |
| Löhne und Gehälter | Inkl. Lohnnebenkosten (mit Lohnverrechnung) |
| Arbeitsplatzpauschale | 300 € (klein) oder 1.200 € (groß) |
| Netzkarte/Öffi-Ticket | 50 % bei betrieblicher Nutzung |
| Gewinnfreibetrag | 15 % des Gewinns bis 33.000 € (ohne Nachweis) |
Tipp: Die SVS-Beiträge sind oft der größte Posten neben der Pauschale. Vergiss nicht, sie gesondert abzusetzen — sie sind in der Pauschale nicht enthalten.
Die Sperrfrist: Einmal drin, lange gebunden
Wer sich für die Pauschalierung entscheidet, sollte sich das gut überlegen — denn es gibt Sperrfristen beim Wechsel:
| Wechsel | Sperrfrist |
|---|---|
| Basispauschalierung → E/A-Rechnung | 5 Wirtschaftsjahre |
| Kleinunternehmerpauschalierung → andere Gewinnermittlung | 3 Wirtschaftsjahre |
| Überschreitung der Umsatzgrenze | Keine Sperrfrist (Pflicht zum Wechsel) |
Beispiel: Du nutzt heuer die Basispauschalierung und wechselst 2027 zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dann kannst du frühestens 2032 wieder zur Pauschale zurückkehren.
Ausnahme: Wenn du die Umsatzgrenze überschreitest und deshalb wechseln musst, gilt die Sperrfrist nicht. Du kannst im nächsten Jahr mit niedrigerem Umsatz sofort wieder pauschalieren.
Häufige Fehler bei der Pauschalierung
1. Investitionsfreibetrag vergessen Bei der Pauschalierung kannst du den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (über 33.000 €) nicht nutzen. Nur der Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn) steht dir zu. Bei hohen Investitionen kann sich die E/A-Rechnung daher lohnen.
2. Buchführungspflicht übersehen Wer im Firmenbuch eingetragen ist und die Umsatzgrenze von 700.000 € überschreitet, hat eine Buchführungspflicht (§ 124, § 125 BAO). Dann ist die Pauschalierung ausgeschlossen.
3. Wareneinkauf nicht gesondert absetzen Viele Pauschalierte vergessen, dass sie Materialkosten und Wareneinkauf zusätzlich zur Pauschale absetzen können. Das verschenkt bares Geld.
4. Sperrfrist unterschätzen 5 Jahre sind lang. Wer in einem guten Jahr zur Pauschalierung wechselt und im nächsten hohe Investitionen plant, sitzt in der Falle.
5. Vorsteuerpauschalierung vergessen Neben der Einkommensteuer-Pauschale gibt es auch die Vorsteuerpauschalierung: 1,8 % des Umsatzes, maximal 7.560 € (2026). Die spart dir die Vorsteuer-Einzelaufstellung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Basispauschalierung und Kleinunternehmerregelung gleichzeitig nutzen?
Nein, die Basispauschalierung und die Kleinunternehmerpauschalierung schließen sich gegenseitig aus. Wer unter 55.000 € brutto Umsatz bleibt, kann die Kleinunternehmerpauschalierung (bis 45 %) wählen. Darüber greift die Basispauschalierung (6 % oder 15 %).
Wie lange bin ich an die Pauschalierung gebunden?
Bei der Basispauschalierung beträgt die Sperrfrist 5 Jahre — du kannst nicht vorher zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wechseln. Bei der Kleinunternehmerpauschalierung sind es 3 Jahre. Deshalb: Vorher gut durchrechnen.
Sind SVS-Beiträge in der Pauschale enthalten?
Nein, die SVS-Beiträge sind in der Pauschale nicht enthalten und werden zusätzlich als Betriebsausgabe abgezogen. Das gilt auch für Wareneinkauf und Lohnkosten bei der Basispauschalierung. Die Pauschale deckt nur die „übrigen" Betriebsausgaben ab.
Lohnt sich die Pauschalierung für mich?
Die Pauschalierung lohnt sich, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben (ohne SVS, Waren, Löhne) unter dem Pauschalbetrag liegen. Bei 100.000 € Umsatz und Basispauschalierung (15 %) kannst du 15.000 € pauschal absetzen. Liegen deine echten Kosten darunter, sparst du Steuern.
Fazit: Die Pauschalierung ist heuer so attraktiv wie nie
Mit den neuen Grenzen ab 2026 lohnt sich die Pauschalierung für mehr Selbständige als je zuvor. Die wichtigsten Punkte:
- Basispauschalierung: 15 % Pauschale, bis 420.000 € Umsatz, max. 63.000 € absetzbar
- Kleinunternehmerpauschalierung: Bis zu 45 % Pauschale bei Umsatz unter 55.000 €
- SVS-Beiträge, Wareneinkauf und Löhne sind zusätzlich absetzbar
- Sperrfrist beachten: 5 Jahre (Basis) bzw. 3 Jahre (Kleinunternehmer)
- Im Zweifel: Rechne mit deinem Steuerberater beide Varianten durch
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Fragen zur Pauschalierung wende dich an deinen Steuerberater. Stand: März 2026. Quellen: WKO – Basispauschalierung, WKO – Neuerungen Basispauschalierung 2026, WKO – Pauschalierung Kleinunternehmer, USP.gv.at – Pauschalierung Überblick