Pauschalierung Österreich 2026: Bis zu 63.000 € pauschal absetzen
Basispauschalierung 2026: 15 % Pauschale, 420.000 € Grenze. Plus Kleinunternehmer- und Branchenpauschalierung im Vergleich.

Inhalt
- Was ist eine Pauschalierung?
- Die drei Pauschalierungsarten im Überblick
- Basispauschalierung 2026: Die große Verbesserung
- Kleinunternehmerpauschalierung: 45 % ohne Nachweis
- Branchenpauschalierung: Die Sonderlösung für bestimmte Gewerbe
- Wann lohnt sich welche Pauschalierung?
- Was du zusätzlich zur Pauschale absetzen kannst
- Die Sperrfrist: Raus jederzeit, zurück erst nach Jahren
- Häufige Fehler bei der Pauschalierung
- Häufige Fragen (FAQ)
- Fazit: Die Pauschalierung ist heuer so attraktiv wie nie
- Offizielle Quellen
Du bist selbständig, hast überschaubare Betriebsausgaben und willst nicht jeden Beleg einzeln aufheben? Dann ist die Pauschalierung dein bester Freund. Seit 1. Jänner 2026 gelten deutlich bessere Bedingungen: Höhere Grenzen, höhere Pauschalsätze und damit mehr Geld in deiner Tasche.
In diesem Guide erfährst du alles zu den drei Pauschalierungsarten in Österreich — mit den aktuellen Zahlen für 2026, konkreten Rechenbeispielen und einer klaren Empfehlung, welche Variante sich für dich lohnt.
Was ist eine Pauschalierung?
Normalerweise musst du als Selbständiger jede Betriebsausgabe einzeln belegen — Büromaterial, Software, Fahrtkosten, Fortbildungen. Bei der Pauschalierung sagt das Finanzamt: „Wir glauben dir, dass du Ausgaben hast" — und du setzt einfach einen fixen Prozentsatz deines Umsatzes als Betriebsausgabe an.
Das bedeutet:
- Weniger Belegsammlung — du brauchst nicht für jeden Kaffee eine Rechnung
- Einfachere Steuererklärung — Einnahmen minus Pauschale = Gewinn
- Oft steuerlich günstiger — wenn deine echten Kosten unter der Pauschale liegen
Die gesetzliche Grundlage findest du in § 17 EStG.
Die drei Pauschalierungsarten im Überblick
Österreich kennt drei verschiedene Pauschalierungen für Selbständige und Gewerbetreibende. Welche du nutzen kannst, hängt von deinem Umsatz und deiner Branche ab:
| Basispauschalierung | Kleinunternehmerpauschalierung | Branchenpauschalierung | |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 17 Abs. 1–3 EStG | § 17 Abs. 3a EStG | Verordnungen gem. § 17 EStG |
| Umsatzgrenze | 420.000 € (Vorjahr) | 55.000 € brutto | branchenabhängig |
| Pauschalsatz | 15 % (bzw. 6 %) | 45 % oder 20 % | branchenspezifisch |
| Max. Pauschale | 63.000 € | 24.750 € (bzw. 11.000 €) | variiert |
| Ideal für | Dienstleister mit geringen Kosten | Kleinunternehmer (USt-befreit) | Gastgewerbe, Handel, Handwerk |
Basispauschalierung 2026: Die große Verbesserung
Die Basispauschalierung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) zum 1. Jänner 2026 deutlich ausgeweitet. Hier die Änderungen im Vergleich:
| 2025 | Ab 2026 | |
|---|---|---|
| Umsatzgrenze (Vorjahr) | 320.000 € | 420.000 € |
| Pauschalsatz (allgemein) | 13,5 % | 15 % |
| Max. Pauschale (allgemein) | 43.200 € | 63.000 € |
| Pauschalsatz (6 %-Tätigkeiten) | 6 % | 6 % (unverändert) |
| Max. Pauschale (6 %) | 19.200 € | 25.200 € |
| Vorsteuerpauschalierung | 1,8 % (max. 5.760 €) | 1,8 % (max. 7.560 €) |
Wer kann die Basispauschalierung nutzen?
Du kannst die Basispauschalierung nutzen, wenn du:
- Keine Buchführungspflicht hast (keine GmbH, keine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB)
- Keine freiwillige doppelte Buchführung betreibst
- Im Vorjahr nicht mehr als 420.000 € Umsatz hattest
- Die Pauschalierung in der Steuererklärung beantragst
Der reduzierte 6 %-Satz: Für wen gilt er?
Der niedrigere Pauschalsatz von 6 % (max. 25.200 €) gilt für bestimmte Tätigkeiten:
- Kaufmännische oder technische Beratung (reine Beratung — wer zusätzlich ausführt, etwa Baupläne erstellt oder statische Berechnungen durchführt, fällt unter die 15 %)
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung (über 25 %)
- Aufsichtsratsmitglieder
- Vermögensverwalter
- Schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten
Für alle anderen — also die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler — gilt der 15 %-Satz.
Rechenbeispiel: Grafikdesignerin mit 90.000 € Umsatz
Einnahmen (netto): 90.000 €
- Basispauschalierung (15 %): -13.500 €
- SVS-Pflichtbeiträge: -22.000 €
- Arbeitsplatzpauschale (groß): -1.200 €
- Gewinnfreibetrag (15 % bis 33.000 €): -4.950 €
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Steuerpflichtiger Gewinn: 48.350 €
Hätte die Designerin ihre echten Betriebsausgaben (6.000 € für Software, Lizenzen und Weiterbildung) angesetzt, wäre der Gewinn um 7.500 € höher ausgefallen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % spart ihr die Pauschale in diesem Fall rund 3.000 € Einkommensteuer.
Kleinunternehmerpauschalierung: 45 % ohne Nachweis
Wenn du als Kleinunternehmer unterwegs bist (Umsatz bis 55.000 € brutto), hast du Zugang zur großzügigsten Pauschale: Bis zu 45 % deiner Einnahmen werden als Betriebsausgaben anerkannt — ohne einen einzigen Beleg.
| Gewerbebetrieb | Dienstleistungsbetrieb | |
|---|---|---|
| Pauschalsatz | 45 % | 20 % |
| Maximum | 24.750 € | 11.000 € |
| Umsatzgrenze | 55.000 € brutto | 55.000 € brutto |
Wer ist „Dienstleistungsbetrieb"?
Hierunter fallen zum Beispiel: IT-Berater, Coaches, Grafiker, Texter, Übersetzer, Fotografen — also alle, deren Leistung primär geistige Arbeit ist und kaum Materialeinsatz erfordert. Trotz des niedrigeren Satzes von 20 % ist das oft günstiger als die tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen.
Wer kann sie NICHT nutzen?
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung
- Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände
- Wer die 60.500 € Toleranzgrenze (= 55.000 € + 10 %) überschreitet
Rechenbeispiel: Tischler mit 50.000 € Umsatz
Einnahmen (netto): 50.000 €
- KU-Pauschalierung (45 %): -22.500 €
- SVS-Pflichtbeiträge: -10.000 €
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Gewinn vor Freibetrag: 17.500 €
- Grundfreibetrag (15 %): -2.625 €
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Steuerpflichtiger Gewinn: 14.875 €
Zum Vergleich — echte Betriebsausgaben:
Materialkosten: 8.000 €
Werkzeug: 2.000 €
Fahrtkosten: 1.500 €
Sonstiges: 1.000 €
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Summe: 12.500 €
Vorteil der Pauschale: 10.000 € mehr abgesetzt!
Die Kleinunternehmerpauschalierung lohnt sich also massiv, wenn deine echten Kosten unter 45 % deines Umsatzes liegen.
Branchenpauschalierung: Die Sonderlösung für bestimmte Gewerbe
Für über 50 Branchen gibt es eigene Pauschalierungsverordnungen des Bundesministers für Finanzen. Die bekanntesten:
| Branche | Art der Pauschale | Besonderheit |
|---|---|---|
| Gastgewerbe | Ausgabenpauschale | Grund-, Mobilitäts- sowie Energie- und Raumpauschale in % des Umsatzes |
| Lebensmitteleinzelhandel | Gewinnpauschale | Gewinn wird als Grundbetrag + % des Umsatzes ermittelt |
| Drogisten | Ausgabenpauschale | Fixer %-Satz vom Umsatz, dazu Vorsteuerpauschale |
| Handelsvertreter | Ausgabenpauschale | Prozentsatz der Provisionen |
Wichtig: Je nach Verordnung wird entweder der Gewinn pauschal ermittelt (z. B. Lebensmitteleinzelhandel) oder nur die Betriebsausgaben (z. B. Gastgewerbe, Handelsvertreter). Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung pauschalieren dagegen immer nur die Ausgaben.
Die Branchenpauschalierung ist sehr speziell und hängt von deiner konkreten Branche ab. Dein Steuerberater weiß, ob es für dein Gewerbe eine passende Verordnung gibt.
Wann lohnt sich welche Pauschalierung?
Die Faustregel ist einfach: Je niedriger deine echten Betriebsausgaben im Verhältnis zum Umsatz, desto mehr profitierst du.
Die Pauschalierung lohnt sich besonders für:
- Freelancer und Berater (geringe Materialkosten, hohe Dienstleistungsmarge)
- IT-Dienstleister (Laptop und Internet sind die einzigen Kosten)
- Coaches und Trainer (Know-how braucht kaum Material)
- Kreative (Grafiker, Texter, Fotografen)
- Handwerker mit geringem Materialeinsatz (z. B. Reparaturdienste)
Die Pauschalierung lohnt sich NICHT für:
- Investitionsintensive Branchen (Maschinen, Fahrzeuge) — die Abschreibung ist mit der Pauschale abgegolten
- Betriebe mit hohen sonstigen Kosten (Miete, Energie, Versicherungen, Fremdleistungen), die über dem Pauschalsatz liegen
- Handel, Bau und Betriebe mit Mitarbeitern — aber nur bei der Kleinunternehmerpauschalierung: Dort sind Wareneinsatz und Löhne mit der Pauschale abgegolten
Wichtiger Unterschied: Bei der Basispauschalierung sind Wareneingang und Löhne zusätzlich absetzbar (§ 17 Abs. 1 EStG). Hoher Wareneinsatz oder Personal sprechen dort also nicht gegen die Pauschale.
Entscheidungshilfe: Welche Pauschale passt zu dir?
Umsatz bis 55.000 € + Kleinunternehmer?
→ Wahl zwischen Kleinunternehmerpauschalierung (45 % / 20 %)
und Basispauschalierung — beide durchrechnen
Vorjahresumsatz bis 420.000 €?
→ Basispauschalierung (15 % bzw. 6 %)
Gastgewerbe, Lebensmittel, Drogisten?
→ Branchenpauschalierung prüfen
Echte Kosten HÖHER als die Pauschale?
→ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) nutzen
Was du zusätzlich zur Pauschale absetzen kannst
Die Pauschale deckt nicht alles ab. Was du zusätzlich geltend machen kannst, ist bei den beiden Pauschalierungen aber unterschiedlich — Wareneingang und Löhne gibt es nur bei der Basispauschalierung:
| Ausgabe | Basispauschalierung (§ 17 Abs. 1) | Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a) |
|---|---|---|
| SVS-Pflichtbeiträge | Ja, in tatsächlicher Höhe | Ja, in tatsächlicher Höhe |
| Wareneingang (Waren, Roh-, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse, Zutaten) | Ja, mit Belegen | Nein — mit der Pauschale abgegolten |
| Löhne, Gehälter und Fremdlöhne | Ja, inkl. Lohnnebenkosten | Nein — mit der Pauschale abgegolten |
| Arbeitsplatzpauschale | 300 € (klein) oder 1.200 € (groß) | 300 € (klein) oder 1.200 € (groß) |
| Netzkarte/Öffi-Ticket | 50 % bei betrieblicher Nutzung | 50 % bei betrieblicher Nutzung |
| Reise- und Fahrtkosten | Soweit ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht | Soweit ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht |
| Gewinnfreibetrag | 15 % des Gewinns bis 33.000 € (ohne Nachweis) | 15 % des Gewinns bis 33.000 € (ohne Nachweis) |
Tipp: Die SVS-Beiträge sind oft der größte Posten neben der Pauschale. Vergiss nicht, sie gesondert abzusetzen — sie sind in der Pauschale nicht enthalten.
Die Sperrfrist: Raus jederzeit, zurück erst nach Jahren
Ein verbreitetes Missverständnis: Die Pauschalierung bindet dich nicht. Du kannst jederzeit zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wechseln. Gesperrt ist nur die Rückkehr zur Pauschale:
| Nach dem Wechsel weg von … | Rückkehr zur Pauschale |
|---|---|
| Basispauschalierung | frühestens nach 5 Wirtschaftsjahren (§ 17 Abs. 3 EStG) |
| Kleinunternehmerpauschalierung (freiwilliger Wechsel) | frühestens nach 3 Wirtschaftsjahren (§ 17 Abs. 3a Z 9 EStG) |
Beispiel: Du nutzt heuer die Basispauschalierung und wechselst 2027 zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Der Wechsel selbst ist jederzeit möglich — zurück zur Pauschale kannst du aber frühestens 2032.
Ausnahme: Bei der Kleinunternehmerpauschalierung greift die Dreijahresfrist nur beim freiwilligen Wechsel. Wer die Umsatzgrenze überschreitet und deshalb wechseln muss, kann ohne Sperrfrist wieder pauschalieren, sobald die Voraussetzungen wieder erfüllt sind — also auch der Vorjahresumsatz wieder unter 55.000 € liegt.
Häufige Fehler bei der Pauschalierung
1. Investitionsfreibetrag vergessen Bei der Pauschalierung kannst du den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (über 33.000 €) nicht nutzen. Nur der Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn) steht dir zu. Bei hohen Investitionen kann sich die E/A-Rechnung daher lohnen.
2. Buchführungspflicht übersehen Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über 700.000 € Umsatzerlöse erzielt (oder einmalig über 1.000.000 €), wird nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig — die Eintragung im Firmenbuch allein ist dafür kein Kriterium. Dann ist die Pauschalierung ausgeschlossen.
3. Wareneinkauf nicht gesondert absetzen Viele Pauschalierte vergessen, dass sie Materialkosten und Wareneingang zusätzlich zur Pauschale absetzen können. Das verschenkt bares Geld — gilt aber nur für die Basispauschalierung; bei der Kleinunternehmerpauschalierung ist der Wareneinkauf mit der Pauschale abgegolten.
4. Rückkehr-Sperre unterschätzen Aussteigen kannst du jederzeit — zurück zur Pauschale aber erst nach 5 Wirtschaftsjahren. Wer wegen hoher Investitionen für ein Jahr zur E/A-Rechnung wechselt, bleibt also lange dort.
5. Vorsteuerpauschalierung vergessen Neben der Einkommensteuer-Pauschale gibt es auch die Vorsteuerpauschalierung: 1,8 % des Umsatzes, maximal 7.560 € (2026). Die spart dir die Vorsteuer-Einzelaufstellung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Basispauschalierung und Kleinunternehmerregelung gleichzeitig nutzen?
Ja. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) und die Basispauschalierung schließen einander nicht aus. Was sich ausschließt, sind die beiden Pauschalierungen: Wer bis 55.000 € brutto Umsatz bleibt, hat die Wahl zwischen Kleinunternehmerpauschalierung (45 % bzw. 20 %) und Basispauschalierung (15 % bzw. 6 %) — beides durchrechnen lohnt sich. Darüber bleibt die Basispauschalierung, bis 420.000 € Vorjahresumsatz.
Wie lange bin ich an die Pauschalierung gebunden?
Gar nicht — der Wechsel zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jederzeit möglich. Gesperrt ist nur die Rückkehr zur Pauschale: 5 Wirtschaftsjahre bei der Basispauschalierung (§ 17 Abs. 3 EStG), 3 Wirtschaftsjahre bei der Kleinunternehmerpauschalierung nach einem freiwilligen Wechsel (§ 17 Abs. 3a Z 9 EStG). Deshalb: Vorher gut durchrechnen.
Sind SVS-Beiträge in der Pauschale enthalten?
Nein, die SVS-Beiträge sind in der Pauschale nicht enthalten und werden zusätzlich als Betriebsausgabe abgezogen. Das gilt auch für Wareneinkauf und Lohnkosten bei der Basispauschalierung. Die Pauschale deckt nur die „übrigen" Betriebsausgaben ab.
Lohnt sich die Pauschalierung für mich?
Die Pauschalierung lohnt sich, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben (ohne SVS, Waren, Löhne) unter dem Pauschalbetrag liegen. Bei 100.000 € Umsatz und Basispauschalierung (15 %) kannst du 15.000 € pauschal absetzen. Liegen deine echten Kosten darunter, sparst du Steuern.
Fazit: Die Pauschalierung ist heuer so attraktiv wie nie
Mit den neuen Grenzen ab 2026 lohnt sich die Pauschalierung für mehr Selbständige als je zuvor. Die wichtigsten Punkte:
- Basispauschalierung: 15 % Pauschale, bis 420.000 € Umsatz, max. 63.000 € absetzbar
- Kleinunternehmerpauschalierung: Bis zu 45 % Pauschale bei Umsatz unter 55.000 €
- SVS-Beiträge sind immer zusätzlich absetzbar, Wareneingang und Löhne nur bei der Basispauschalierung
- Rückkehr-Sperre beachten: Ausstieg jederzeit, zurück erst nach 5 Jahren (Basis) bzw. 3 Jahren (Kleinunternehmer)
- Im Zweifel: Rechne mit deinem Steuerberater beide Varianten durch
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Offizielle Quellen
- § 17 EStG – Durchschnittssätze (Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung)
- § 189 UGB – Anwendungsbereich (Rechnungslegungspflicht)
- § 6 UStG – Steuerbefreiungen (Kleinunternehmer)
- USP – Pauschalierung Überblick
- WKO – Basispauschalierung
- WKO – Neuerungen Basispauschalierung 2026
- WKO – Pauschalierung Kleinunternehmer
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Fragen zur Pauschalierung wende dich an deinen Steuerberater. Stand: September 2026.