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SVS-Beiträge für Selbstständige: Berechnung und Fristen

SVS-Beiträge 2026 für Selbstständige: Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage, Neuzugängerregelung und Spartipps im Überblick.

RRechnungsheld TeamAktualisiert am 6 min Lesezeit
SVS-Beiträge für Selbstständige: Berechnung und Fristen

Als Selbstständiger in Österreich bist du pflichtversichert bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Die SVS-Beiträge gehören zu den größten laufenden Kosten für Einzelunternehmer und Freelancer.

In diesem Guide erfährst du alles über Berechnung, Höhe und Fristen der SVS-Beiträge.

Was ist die SVS?

Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist die Pflichtversicherung für:

  • Gewerbetreibende
  • Neue Selbstständige (z.B. Freelancer, Berater)
  • Land- und Forstwirte

Sie umfasst: ✅ Krankenversicherung (inkl. Beihilfen) ✅ Pensionsversicherung (für deine Pension) ✅ Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen) ✅ Selbständigenvorsorge (Abfertigungsvorsorge nach dem BMSVG – keine zweite Pension, sondern ein eigenes Vorsorgekonto bei einer Vorsorgekasse)

SVS-Pflicht: Wann bist du versichert?

Automatische Versicherungspflicht ab:

PersonengruppeVersicherungspflicht ab
GewerbetreibendeGewerbeanmeldung
Neue SelbstständigeÜberschreitung Versicherungsgrenze (6.613,20€/Jahr)
GmbH-GeschäftsführerÜber 50% Anteil: GSVG. Bis 25%: in der Regel ASVG. Dazwischen entscheidet eine Sperrminorität
Land-/ForstwirteBetriebsführung

Wichtig:

Die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes – mit der Gewerbeanmeldung bzw. mit dem Überschreiten der Versicherungsgrenze. Als Gewerbetreibender meldet die WKO dich an; als Neuer Selbstständiger musst du die Überschreitung der Versicherungsgrenze selbst melden (siehe unten).

Höhe der SVS-Beiträge 2026

Die Beiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Beitragsgrundlage

Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge vor — auf Basis deiner Einkünfte aus dem drittvorangegangenen Jahr (für 2026 also 2023). Sobald dein tatsächliches Einkommen des Beitragsjahres feststeht (Steuerbescheid), wird nachbemessen.

Der Punkt, den fast alle übersehen: Die Beitragsgrundlage ist nicht dein Gewinn aus dem Steuerbescheid. Es sind die Einkünfte plus die im Beitragsjahr vorgeschriebenen KV- und PV-Beiträge (§ 25 Abs. 2 Z 2 GSVG). Weil du die SVS-Beiträge vorher als Betriebsausgabe abgezogen hast, rechnet die SVS sie wieder dazu. Faustregel: Beitragsgrundlage ≈ Einkünfte ÷ 0,747.

Beispiel:

Für das Jahr 2026:
→ Vorläufige Basis: Einkünfte aus 2023 (drittvorangegangenes Jahr)
→ Endgültig: tatsächliche Einkünfte 2026 (per Nachbemessung)
→ Beitragsgrundlage = Einkünfte + vorgeschriebene KV-/PV-Beiträge

2. Mindestbeitragsgrundlage 2026

Auch bei geringen Einkünften zahlst du Mindestbeiträge:

Es gibt eine einheitliche Mindestbeitragsgrundlage für Kranken- und Pensionsversicherung:

Wert 2026
Mindestbeitragsgrundlage551,10€/Monat = 6.613,20€/Jahr

Das bedeutet:

  • Selbst bei 0€ Einkommen: Mindestbeiträge fällig
  • Ausnahme: Befreiung möglich (eine Herabsetzung geht nie unter die Mindestbeitragsgrundlage)

3. Beitragssätze 2026

VersicherungBeitragssatzBasis
Krankenversicherung6,80%Beitragsgrundlage
Pensionsversicherung18,50%Beitragsgrundlage
Unfallversicherung12,95 €/Monat (fix, 155,40 €/Jahr)Pauschalbetrag
Selbständigenvorsorge1,53%Beitragsgrundlage

Gesamt: 26,83% der Beitragsgrundlage (6,80% + 18,50% + 1,53%) zzgl. des fixen Unfallversicherungsbeitrags. Gemessen an deinen Einkünften laut Steuerbescheid liegt die Belastung wegen der Hinzurechnung deutlich höher — siehe die Beispiele unten.

Beispielrechnung: Was zahle ich?

Beispiel 1: Einkünfte 30.000€

Jahreseinkünfte laut Steuerbescheid: 30.000€
+ vorgeschriebene KV-/PV-Beiträge
= Beitragsgrundlage:                 40.160€

Krankenversicherung (6,80%):        2.731€
Pensionsversicherung (18,50%):      7.430€
Selbständigenvorsorge (1,53%):        614€
Unfallversicherung (fix):             155€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr:                       10.930€
Gesamt/Monat:                         911€

Beispiel 2: Einkünfte 60.000€

Jahreseinkünfte laut Steuerbescheid: 60.000€
+ vorgeschriebene KV-/PV-Beiträge
= Beitragsgrundlage:                 80.321€
  (noch unter der Höchstbeitragsgrundlage
   von 97.020€/Jahr)

Krankenversicherung (6,80%):        5.462€
Pensionsversicherung (18,50%):     14.859€
Selbständigenvorsorge (1,53%):      1.229€
Unfallversicherung (fix):             155€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr:                       21.705€
Gesamt/Monat:                       1.809€

Beispiel 3: Geringverdiener (15.000€)

Jahreseinkünfte laut Steuerbescheid: 15.000€
+ vorgeschriebene KV-/PV-Beiträge
= Beitragsgrundlage:                 20.080€
  (= 1.673€/Monat, also über der
   Mindestbeitragsgrundlage von 551,10€)

Krankenversicherung (6,80%):        1.365€/Jahr
Pensionsversicherung (18,50%):      3.715€/Jahr
Selbständigenvorsorge (1,53%):        307€/Jahr
Unfallversicherung (fix):             155€/Jahr
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr:                        5.543€
Gesamt/Monat:                         462€

Achtung: Liegt deine Beitragsgrundlage unter 6.613,20€/Jahr (551,10€/Monat), werden die Beiträge trotzdem von dieser Mindestbeitragsgrundlage berechnet — dann zahlst du im Verhältnis überproportional viel.

Fristen: Wann muss ich zahlen?

Quartalsweise Zahlung

Die SVS-Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben:

ZeitraumFälligkeit
Q1 (Jan-Mrz)Ultimo Februar
Q2 (Apr-Jun)Ultimo Mai
Q3 (Jul-Sep)Ultimo August
Q4 (Okt-Dez)Ultimo November

Beispiel:

Quartal 1/2026:
→ Beitrag für Jänner, Februar, März
→ Fällig: Ultimo Februar (28.02.2026)

Zahlungsmodalitäten

3 Optionen:

  1. Einziehungsauftrag (empfohlen)

    • SVS zieht automatisch ab
    • Kein Risiko, etwas zu vergessen
    • Einfach einrichten auf svs.at
  2. Überweisung

    • Manuelle Zahlung zum Stichtag
    • Referenznummer beachten!
  3. Ratenzahlung

    • Auf Antrag möglich
    • Bei finanziellen Engpässen

Herabsetzung und Befreiung: So sparst du

1. Herabsetzung der Beitragsgrundlage

Wann möglich?

  • Bei erwarteter Einkommensminderung — du musst sie wirtschaftlich begründen (§ 25a Abs. 5 GSVG)
  • Nicht in der Gründungsphase: In den ersten Jahren steht ohnehin die Mindestbeitragsgrundlage in der Vorschreibung, und unter die geht eine Herabsetzung nie

Wie beantragen?

1. Formular auf svs.at herunterladen
2. Erwartetes Einkommen angeben
3. Begründung (verpflichtend)
4. Einreichen per Post/E-Mail

Was es wirklich bringt:

Erwartete Einkünfte 2026: 25.000€ (statt 40.000€)

Vorläufige Beiträge (Basis 40.000€): rund 14.500€/Jahr
Nach Herabsetzung (Basis 25.000€):   rund  9.100€/Jahr
──────────────────────────────────────────────────────
Weniger Vorschreibung 2026:          rund  5.400€

Achtung — das ist keine Ersparnis, sondern eine Verschiebung. Herabgesetzt wird nur die vorläufige Beitragsgrundlage. Sobald dein Steuerbescheid 2026 vorliegt (meist 2028), bemisst die SVS endgültig nach — und die rund 5.400 € sind nachzuzahlen. Der Vorteil ist Liquidität heute, nicht weniger Beitrag. Zahlst du die Nachbemessung dann nicht fristgerecht, kommen Verzugszinsen dazu.

2. Mehrfachversicherung: Beiträge nur bis zur Höchstgrenze

Wann relevant?

  • Wenn du gleichzeitig angestellt (ASVG) und selbstständig (GSVG) bist

Eine Anstellung befreit dich nicht automatisch von der GSVG-Pensionsversicherung — du bist dann in beiden Systemen pflichtversichert. Aber: Beiträge fallen insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an.

Zahlst du über Job + Selbstständigkeit zusammen
mehr ein als der Höchstbeitragsgrundlage entspricht,
bekommst du den überschießenden Teil auf Antrag
zurück (Beitragserstattung).

Tipp: Bei Mehrfachversicherung jährlich prüfen, ob dir eine Beitragserstattung über der Höchstbeitragsgrundlage zusteht.

Neue Selbstständige: Besonderheiten

Wer sind "Neue Selbstständige"?

  • Freelancer, Berater, Coaches
  • Künstler, Autoren, Vortragende
  • Ohne Gewerbeschein tätig

Versicherungsgrenze

Wichtig: Neue Selbstständige sind erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze versicherungspflichtig:

Versicherungsgrenze 2026: 6.613,20€/Jahr

Einkünfte unter 6.613,20€:
→ Keine Pflichtversicherung
→ Freiwillige Versicherung möglich

Einkünfte über 6.613,20€:
→ Pflichtversicherung
→ SVS-Beiträge fällig

Grenzüberschreitung

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Beispiel:
Einkünfte 2026: 7.000€

→ Ab 2026 pflichtversichert
→ Beiträge rückwirkend fällig

Die Meldung ist deine Aufgabe, nicht die der SVS. Stellt die SVS die Pflichtversicherung erst nach deinem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid rückwirkend fest, kommt ein Beitragszuschlag von 9,3 % auf die Beiträge dazu (§ 35 Abs. 6 GSVG). Der Zuschlag entfällt, wenn du die Überschreitung innerhalb von acht Wochen ab Ausstellung des Bescheids selbst meldest.

Gründer-Vorteile: Reduzierte Beiträge

Neuzugängerregelung (erste Jahre)

In den ersten Jahren profitierst du von einer niedrigeren, fixen Beitragsgrundlage — es gibt aber keinen halbierten Beitragssatz:

Regelung:

  • Krankenversicherung (nur Gewerbetreibende bzw. Kammermitglieder, nicht Neue Selbstständige): In den ersten 2 Kalenderjahren wird die feste Mindestbeitragsgrundlage angesetzt und nicht nachbemessen — auch wenn du mehr verdienst. Der Satz bleibt 6,80%.
  • Pensionsversicherung: zunächst ebenfalls auf der (Mindest-)Beitragsgrundlage, aber mit späterer Nachbemessung nach deinem tatsächlichen Einkommen.

Der Vorteil liegt also vor allem in Planbarkeit und Schutz vor einer KV-Nachzahlung in den ersten 2 Jahren — nicht in einem halbierten Satz.

Voraussetzungen:

  • Erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Kein Neuzugang, wenn in den letzten 120 Kalendermonaten bereits eine GSVG-Pflichtversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung bestand

Nachzahlung und Gutschrift

Wie funktioniert die Nachverrechnung?

Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge vor (auf Basis eines früheren Jahres). Sobald dein tatsächliches Einkommen des Beitragsjahres rechtskräftig feststeht, erfolgt die Nachverrechnung.

Beispiel (Nachzahlung):

Beitragsjahr 2026
Vorläufige Beiträge: auf Basis 2023 (z. B. 30.000€)
Tatsächliches Einkommen 2026: 40.000€

→ SVS rechnet nach → Nachzahlung für 2026

Umgekehrt auch möglich (Gutschrift):

Beitragsjahr 2026
Vorläufige Beiträge: auf Basis 2023 (z. B. 40.000€)
Tatsächliches Einkommen 2026: 25.000€

→ SVS rechnet nach → Gutschrift

Tipps zum Sparen

1. Herabsetzung rechtzeitig beantragen

  • Wenn du weißt, dass dein Einkommen sinkt: sofort beantragen
  • Wirkt auf die Liquidität, nicht auf die Beitragshöhe — die Nachbemessung kommt trotzdem

2. Einziehungsauftrag nutzen

  • Automatische Zahlung
  • Keine Verzugszinsen
  • Kein Stress mit Fristen

3. Neuzugängerregelung kennen

  • Erste 2 Jahre feste KV-Grundlage ohne Nachbemessung (Gewerbetreibende)
  • Schützt im Aufbaujahr vor KV-Nachzahlungen

4. Rücklagen bilden

  • SVS-Nachzahlungen können hoch sein
  • Faustregel: rund 27 % deines Gewinns vor Abzug der SVS-Beiträge laufend zurücklegen — das ist die Größenordnung der endgültigen Beiträge

5. Mehrfachversicherung prüfen

  • Falls angestellt + selbstständig: Beiträge nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage
  • Beitragserstattung über der Höchstgrenze beantragen

Checkliste: SVS-Beiträge im Griff

  • Einziehungsauftrag eingerichtet (auf svs.at)
  • Quartalszahlungen im Kalender
  • Herabsetzung beantragt (bei Einkommensrückgang — verschiebt die Beiträge, erspart sie nicht)
  • Rücklagen gebildet (für Nachzahlungen)
  • Neuzugängerregelung beachtet (erste 2 Jahre)
  • Mehrfachversicherung geprüft (falls angestellt)

Lies auch: Als Selbstständiger solltest du die Kleinunternehmerregelung 2026 kennen, die wichtigsten Steuerfristen im Blick haben und prüfen, ob die Pauschalierung für dich in Frage kommt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

  • Mahnungen und Verzugszinsen
  • Im Extremfall: Gerichtlicher Einzug
  • Versicherungsschutz bleibt aber bestehen

Kann ich die SVS-Beiträge steuerlich absetzen?

Ja! SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage?

2026: 8.085€/Monat (= 97.020€/Jahr) → Darüber hinaus keine zusätzlichen Beiträge

Bin ich auch im Ausland versichert?

Innerhalb der EU, in der Schweiz und im EWR: Ja (mit Europäischer Krankenversicherungskarte). Darüber hinaus hat Österreich Sozialversicherungsabkommen unter anderem mit Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, der Türkei und Tunesien — dort bekommst du im Rahmen des Abkommens Leistungen. In allen übrigen Staaten: kein Schutz, eine Reisekrankenversicherung ist empfohlen.

Fazit: SVS-Beiträge sind hoch, aber managebar

Die SVS-Beiträge gehören zu den größten Fixkosten für Selbstständige in Österreich. Mit 26,83% der Beitragsgrundlage plus Unfallversicherung sind sie ein erheblicher Kostenfaktor — und weil die vorgeschriebenen KV- und PV-Beiträge zur Beitragsgrundlage dazugerechnet werden, liegt die Belastung gemessen an den Einkünften im Steuerbescheid noch darüber.

Aber:

  • Sie sichern dich ab (Krankheit, Pension, Unfall)
  • Sie sind steuerlich absetzbar
  • Mit der Neuzugängerregelung sparst du KV-Nachzahlungen, eine Herabsetzung verschafft dir Liquidität

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  • Wie hoch deine SVS-Beiträge sein werden
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Fragen zu SVS-Beiträgen? Schreib uns – wir helfen gerne!

Offizielle Quellen


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen Situation wende dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater. Stand: 2026.

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