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SVS-Beiträge für Selbstständige: Berechnung und Fristen

SVS-Beiträge 2025 für Selbstständige: Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage, Gründer-Privileg und Spartipps im Überblick.

20. Dezember 2024
6 min Lesezeit
RRechnungsheld Team

Als Selbstständiger in Österreich bist du pflichtversichert bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Die SVS-Beiträge gehören zu den größten laufenden Kosten für Einzelunternehmer und Freelancer.

In diesem Guide erfährst du alles über Berechnung, Höhe und Fristen der SVS-Beiträge.

Was ist die SVS?

Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist die Pflichtversicherung für:

  • Gewerbetreibende
  • Neue Selbstständige (z.B. Freelancer, Berater)
  • Land- und Forstwirte

Sie umfasst: ✅ Krankenversicherung (inkl. Beihilfen) ✅ Pensionsversicherung (für deine Pension) ✅ Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen) ✅ Selbstständigenvorsorge (zusätzliche Pensionsvorsorge)

SVS-Pflicht: Wann bist du versichert?

Automatische Versicherungspflicht ab:

PersonengruppeVersicherungspflicht ab
GewerbetreibendeGewerbeanmeldung
Neue SelbstständigeÜberschreitung Versicherungsgrenze (6.613,20€/Jahr)
GmbH-GeschäftsführerAb 25% Gesellschaftsanteil
Land-/ForstwirteBetriebsführung

Wichtig:

Die Versicherungspflicht beginnt automatisch – du musst dich nicht selbst anmelden!

Höhe der SVS-Beiträge 2026

Die Beiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Beitragsgrundlage

Die SVS-Beiträge werden auf Basis deiner Einkünfte aus dem Vorvorjahr berechnet.

Beispiel:

Für das Jahr 2026:
→ Basis sind die Einkünfte aus 2024

Einkünfte 2024: 40.000€
→ SVS-Beiträge 2026 basieren auf 40.000€

2. Mindestbeitragsgrundlage 2026

Auch bei geringen Einkünften zahlst du Mindestbeiträge:

VersicherungMindestgrundlage 2026
Krankenversicherung551,10€/Monat
Pensionsversicherung6.613,20€/Jahr

Das bedeutet:

  • Selbst bei 0€ Einkommen: Mindestbeiträge fällig
  • Ausnahme: Befreiung/Herabsetzung möglich (siehe unten)

3. Beitragssätze 2026

VersicherungBeitragssatzBasis
Krankenversicherung6,80% + 1,53% ZV*Einkünfte
Pensionsversicherung18,50%Einkünfte
Unfallversicherung12,95€/MonatPauschalbetrag
Selbstständigenvorsorge1,53%Einkünfte

*ZV = Zusatzversicherung

Gesamt: ca. 27% der Einkünfte

Beispielrechnung: Was zahle ich?

Beispiel 1: Umsatz 30.000€

Jahreseinkünfte: 30.000€

Krankenversicherung (6,80%):    2.040€
Zusatzversicherung (1,53%):       459€
Pensionsversicherung (18,50%):  5.550€
Selbstständigenvorsorge (1,53%): 459€
Unfallversicherung (Pauschal):    150€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr:                    8.658€
Gesamt/Monat:                     721€

Beispiel 2: Umsatz 60.000€

Jahreseinkünfte: 60.000€

Krankenversicherung (6,80%):    4.080€
Zusatzversicherung (1,53%):       918€
Pensionsversicherung (18,50%): 11.100€
Selbstständigenvorsorge (1,53%): 918€
Unfallversicherung (Pauschal):    150€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr:                   17.166€
Gesamt/Monat:                   1.430€

Beispiel 3: Geringverdiener (15.000€)

Jahreseinkünfte: 15.000€

ABER: Mindestbeitragsgrundlage greift!

Krankenversicherung:            ~450€/Monat
Pensionsversicherung:           ~150€/Monat
────────────────────────────────────
Gesamt/Monat:                   ~600€/Monat
Gesamt/Jahr:                    ~7.200€

Achtung: Bei geringen Einkünften können die SVS-Beiträge überproportional hoch sein!

Fristen: Wann muss ich zahlen?

Quartalsweise Zahlung

Die SVS-Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben:

ZeitraumFälligkeit
Q1 (Jan-Mrz)Ultimo Februar
Q2 (Apr-Jun)Ultimo Mai
Q3 (Jul-Sep)Ultimo August
Q4 (Okt-Dez)Ultimo November

Beispiel:

Quartal 1/2026:
→ Beitrag für Jänner, Februar, März
→ Fällig: Ultimo Februar (28.02.2026)

Zahlungsmodalitäten

3 Optionen:

  1. Einziehungsauftrag (empfohlen)

    • SVS zieht automatisch ab
    • Kein Risiko, etwas zu vergessen
    • Einfach einrichten auf svs.at
  2. Überweisung

    • Manuelle Zahlung zum Stichtag
    • Referenznummer beachten!
  3. Ratenzahlung

    • Auf Antrag möglich
    • Bei finanziellen Engpässen

Herabsetzung und Befreiung: So sparst du

1. Herabsetzung der Beitragsgrundlage

Wann möglich?

  • Bei erwarteter Einkommensminderung
  • Bei Gründung (erste 3 Jahre)

Wie beantragen?

1. Formular auf svs.at herunterladen
2. Erwartetes Einkommen angeben
3. Begründung (optional)
4. Einreichen per Post/E-Mail

Vorteil:

Erwartete Einkünfte 2025: 25.000€ (statt 40.000€)

Alte Beiträge (auf 40.000€):  10.800€/Jahr
Neue Beiträge (auf 25.000€):   6.750€/Jahr
────────────────────────────────────────
Ersparnis:                      4.050€/Jahr

Achtung: Bei Nachzahlung (wenn Einkommen doch höher) fallen Verzugszinsen an!

2. Befreiung von der Pensionsversicherung

Wann möglich?

  • Wenn du bereits anderweitig pensionsversichert bist
  • z.B. als Angestellter in Teilzeit

Ersparnis:

Pensionsversicherung (18,50%):

Bei 40.000€ Einkommen:  7.400€/Jahr
→ Komplette Ersparnis bei Befreiung!

Aber: Keine Pension aus Selbstständigkeit!

3. Mehrfachversicherung

Falls du gleichzeitig angestellt UND selbstständig bist:

Variante 1: Angestellt über Geringfügigkeitsgrenze

→ Du bist über den Job bereits versichert
→ SVS: Pensionsversicherung auf Antrag befreien

Variante 2: Angestellt + selbstständig (beide Vollzeit)

→ Beide Versicherungen laufen
→ Doppelte Beiträge (!)
→ Option: Ruhen der Pflichtversicherung beantragen

Neue Selbstständige: Besonderheiten

Wer sind "Neue Selbstständige"?

  • Freelancer, Berater, Coaches
  • Künstler, Autoren, Vortragende
  • Ohne Gewerbeschein tätig

Versicherungsgrenze

Wichtig: Neue Selbstständige sind erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze versicherungspflichtig:

Versicherungsgrenze 2026: 6.613,20€/Jahr

Einkünfte unter 6.613,20€:
→ Keine Pflichtversicherung
→ Freiwillige Versicherung möglich

Einkünfte über 6.613,20€:
→ Pflichtversicherung
→ SVS-Beiträge fällig

Grenzüberschreitung

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Beispiel:
Einkünfte 2024: 7.000€

→ Ab 2024 pflichtversichert
→ SVS meldet sich automatisch
→ Beiträge rückwirkend fällig

Gründer-Vorteile: Reduzierte Beiträge

Gründer-Privileg (erste 3 Jahre)

In den ersten 3 Kalenderjahren zahlst du reduzierte Beiträge:

Regelung:

  • Krankenversicherung: Halber Beitragssatz (3,40% statt 6,80%)
  • Pensionsversicherung: Optional Herabsetzung möglich

Beispiel:

Normaler Beitrag (Jahr 1):    8.500€/Jahr
Gründer-Beitrag (Jahr 1):     ~5.000€/Jahr
────────────────────────────────────────
Ersparnis:                     3.500€/Jahr

Voraussetzungen:

  • Erstmalige Aufnahme selbstständiger Tätigkeit
  • Keine vorherige SVS-Versicherung in den letzten 5 Jahren

Nachzahlung und Gutschrift

Wie funktioniert die Nachverrechnung?

Die SVS berechnet die Beiträge auf Basis der Vorvorjahres-Einkünfte. Sobald deine tatsächlichen Einkünfte feststehen, erfolgt eine Nachverrechnung.

Beispiel:

2023: Einkünfte 30.000€
2024: Einkünfte 40.000€
2025: SVS-Beiträge basieren auf 30.000€

Im Jahr 2026:
→ Finanzamt meldet Einkünfte 2024 (40.000€) an SVS
→ SVS rechnet nach: Du hättest mehr zahlen müssen
→ Nachzahlung für 2025 fällig

Umgekehrt auch möglich:

2023: Einkünfte 40.000€
2024: Einkünfte 25.000€

Im Jahr 2026:
→ SVS rechnet nach: Du hast zu viel gezahlt
→ Gutschrift!

Tipps zum Sparen

1. Herabsetzung rechtzeitig beantragen

  • Wenn du weißt, dass dein Einkommen sinkt: sofort beantragen
  • Erspart dir hohe Nachzahlungen

2. Einziehungsauftrag nutzen

  • Automatische Zahlung
  • Keine Säumniszuschläge
  • Kein Stress mit Fristen

3. Gründer-Privileg ausnutzen

  • Erste 3 Jahre reduzierte Beiträge
  • Spare bis zu 3.500€/Jahr

4. Rücklagen bilden

  • SVS-Nachzahlungen können hoch sein
  • Plane 10-15% der Nachzahlung ein

5. Mehrfachversicherung prüfen

  • Falls angestellt: Befreiung möglich
  • Spart bis zu 7.000€/Jahr

Checkliste: SVS-Beiträge im Griff

  • Einziehungsauftrag eingerichtet (auf svs.at)
  • Quartalszahlungen im Kalender
  • Herabsetzung beantragt (bei Einkommensrückgang)
  • Rücklagen gebildet (für Nachzahlungen)
  • Gründer-Privileg genutzt (erste 3 Jahre)
  • Mehrfachversicherung geprüft (falls angestellt)

Lies auch: Als Selbstständiger solltest du die Kleinunternehmerregelung 2026 kennen, die wichtigsten Steuerfristen im Blick haben und prüfen, ob die Pauschalierung für dich in Frage kommt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

  • Mahnungen und Verzugszinsen
  • Im Extremfall: Gerichtlicher Einzug
  • Versicherungsschutz bleibt aber bestehen

Kann ich die SVS-Beiträge steuerlich absetzen?

Ja! SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage?

2026: 8.085€/Monat (= 97.020€/Jahr) → Darüber hinaus keine zusätzlichen Beiträge

Bin ich auch im Ausland versichert?

Innerhalb der EU: Ja (mit Europäischer Krankenversicherungskarte) Außerhalb: Nein (Zusatzversicherung empfohlen)

Fazit: SVS-Beiträge sind hoch, aber managebar

Die SVS-Beiträge gehören zu den größten Fixkosten für Selbstständige in Österreich. Mit durchschnittlich 27% der Einkünfte sind sie ein erheblicher Kostenfaktor.

Aber:

  • Sie sichern dich ab (Krankheit, Pension, Unfall)
  • Sie sind steuerlich absetzbar
  • Mit Gründer-Privileg und Herabsetzung kannst du sparen

Rechnungsheld: Behalte deine Kosten im Blick

Mit Rechnungsheld siehst du immer:

  • Wie hoch deine SVS-Beiträge sein werden
  • Wann Zahlungen fällig sind
  • Wie viel du für Nachzahlungen zurücklegen solltest

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