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Jetzt sichernKleinunternehmerregelung · § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Keine Umsatzsteuer ausweisen, aber den Pflichthinweis nicht vergessen – als Kleinunternehmer hat deine Rechnung eigene Regeln. Rechnungsheld setzt den § 6-Hinweis automatisch auf jede Rechnung. Und mit 3 Rechnungen pro Monat dauerhaft gratis zahlst du oft: nichts.
Deine Rechnung, richtig
Der häufigste Fehler: Umsatzsteuer ausweisen, obwohl du befreit bist – oder den Pflichthinweis vergessen. Beides kostet dich im Zweifel Zeit mit dem Finanzamt.
Falsch
Nettobetrag + 20 % USt ausgewiesen. Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer verrechnen – weist du sie trotzdem aus, schuldest du sie dem Finanzamt.
Richtig
Gesamtbetrag ohne USt, dafür der Hinweis: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Rechnungsheld setzt ihn automatisch.
Übrigens: Seit 2025 dürfen Kleinunternehmer unabhängig vom Rechnungsbetrag die vereinfachten Regeln der Kleinbetragsrechnung anwenden – also weniger Pflichtangaben. Mit einem Rechnungsprogramm ist das egal: Alle Angaben sind ohnehin automatisch vollständig, und du musst dir keine Ausnahmen merken.
Die Regelung kompakt
Die Umsatzgrenze seit 2025 – sie bezieht sich auf deinen tatsächlichen Gesamtumsatz, also genau das, was auf deinen Rechnungen steht. Bis 2024 galten 35.000 € netto.
Einmalig darfst du die Grenze um bis zu 10 % überschreiten und bleibst bis Jahresende umsatzsteuerbefreit. Erst darüber wird es ab diesem Umsatz sofort steuerpflichtig – frühere Rechnungen bleiben gültig.
Deine Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, braucht aber den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Fehlt er, riskierst du Nachfragen vom Finanzamt.
Alle Details – Wahlrecht, Pauschalierung, SVS, EU-Regelung – im Ratgeber: Kleinunternehmerregelung Österreich 2026
Wenn dein Geschäft wächst
Der Moment, in dem du die 55.000 € überschreitest, ist der Moment, in dem viele Kleinunternehmer ihr Rechnungs-Setup wechseln müssen – von der Word-Vorlage ohne USt zu einem Tool, das Steuersätze beherrscht. Mit Rechnungsheld entfällt der Wechsel:
Vergleich
Gerade als Kleinunternehmer ist die Word-Vorlage verlockend – bis der Pflichthinweis fehlt oder versehentlich USt auf der Rechnung steht.
| Funktion | Word-Vorlage | Rechnungsheld |
|---|---|---|
| § 6-Pflichthinweis automatisch auf jeder Rechnung | — | |
| Keine versehentlich ausgewiesene USt | — | |
| Fortlaufende Rechnungsnummern ohne manuelle Verwaltung | — | |
| Beim Wechsel zur Regelbesteuerung: Steuersätze pro Position | — | |
| PDF-Export & E-Mail-Versand direkt aus der App | — | |
| Erneuter Download alter Rechnungen (10 Jahre, § 132 BAO) | — | |
| Kostenlose Vorlage |
Und die Kosten? Bis zu 3 Rechnungen pro Monat sind dauerhaft kostenlos – für viele Kleinunternehmer reicht das komplett. Darüber: Starter ab €5,83/Monat im Jahresabo, Details auf der Preisseite.
FAQ
Eines, das die Kleinunternehmerregelung nativ unterstützt: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür automatisch der Pflichthinweis nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Rechnungsheld erledigt beides – du hinterlegst einmal in den Einstellungen, dass du Kleinunternehmer bist, und jede Rechnung ist korrekt formatiert. Mit 3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos ist es speziell für Kleinunternehmer oft komplett gratis.
Du weist keine USt aus und ergänzt stattdessen den Pflichthinweis „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Fehlt der Hinweis, riskierst du Nachfragen vom Finanzamt. In Rechnungsheld wird der Hinweis automatisch auf jede Rechnung gesetzt, sobald die Kleinunternehmerregelung im Profil aktiviert ist.
Für viele dauerhaft, ja: Bis zu 3 Rechnungen pro Monat sind im kostenlosen Tarif enthalten – ohne Kreditkarte und ohne zeitliche Begrenzung. Wer mehr schreibt, ist mit Starter ab €5,83/Monat (Jahresabo €69,90) dabei.
55.000 € brutto pro Kalenderjahr (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG, seit 2025 – davor 35.000 € netto). Zusätzlich gilt eine einmalige Toleranzregelung: Bei erstmaligem Überschreiten bis 60.500 € (110 %) bleibst du im laufenden Jahr Kleinunternehmer.
Bis 60.500 € (10 % Toleranz) darfst du bis Jahresende weiter ohne USt fakturieren. Überschreitest du auch die 60.500 €, bist du ab diesem Umsatz sofort umsatzsteuerpflichtig – alle Rechnungen davor bleiben gültig. In Rechnungsheld stellst du dann einfach die Steuersätze (20 %, 13 %, 10 %) pro Position ein – ein Tool-Wechsel ist nicht nötig, das Programm wächst mit.
Nein, Kleinunternehmer sind von der UVA-Pflicht befreit – und unter der Umsatzgrenze in der Regel auch von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, sofern das Finanzamt sie nicht ausdrücklich anfordert. Eine UVA-Pflicht entsteht nur, wenn du zur Regelbesteuerung optierst oder für Leistungen aus dem EU-Ausland selbst die USt schuldest (Reverse Charge).
Nein, der Vorsteuerabzug ist bei der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen. Wenn du hohe betriebliche Investitionen planst, kann es sich lohnen, auf die Regelbesteuerung zu optieren (§ 6 Abs 3 UStG) – auch das bildet Rechnungsheld ab, weil Steuersätze pro Position wählbar sind.
Umsatzgrenzen, Toleranzregelung, Pauschalierung und SVS im Detail
3 Rechnungen pro Monat dauerhaft gratis – ohne Kreditkarte
So schreibst du online eine rechtssichere Rechnung – Schritt für Schritt
Starter und Pro im Detail – transparent und jederzeit kündbar
§ 6-Hinweis automatisch, keine USt, fortlaufende Nummern. Registrieren, Firmendaten eintragen, fertig.
3 Rechnungen/Monat dauerhaft gratis · keine Kreditkarte · Made in Austria