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Jetzt sichernAlles zur Teilrechnung: Definition, Unterschied zur Abschlagsrechnung und Schlussrechnung.
Eine Teilrechnung rechnest du für bereits erbrachte Teilleistungen ab. Sie kommt bei größeren Projekten zum Einsatz, wenn du nicht bis zum Projektende auf dein Geld warten willst.
Eine Teilrechnung (auch: Teilschlussrechnung) ist eine vollständige Rechnung für einen abgeschlossenen Teil einer größeren Leistung.
Teilrechnungen sind sinnvoll bei:
Abrechnung nach Gewerken wie Rohbau, Elektrik, Sanitär
Abrechnung nach Modulen oder Entwicklungsphasen
Abrechnung nach Leistungsphasen (in Österreich z. B. nach LM.VM.2014)
Abrechnung nach Projektphasen oder Meilensteinen
Abrechnung nach abgeschlossenen Arbeitsabschnitten
Teilrechnungen müssen alle normalen Rechnungs-Pflichtangaben enthalten:
Nach Abschluss des gesamten Projekts erstellst du eine Schlussrechnung. Diese muss alle vorherigen Teilrechnungen berücksichtigen.
Entgelte und die darin bereits ausgewiesenen Steuerbeträge werden gesondert abgesetzt (§ 11 Abs. 1 UStG). Zieht man nur die Bruttosummen ab, ist die Umsatzsteuer zweimal ausgewiesen – und gegenüber Unternehmern dann auch zweimal geschuldet (§ 11 Abs. 12 UStG).
Du stellst eine Teilrechnung über 4.800 € brutto (4.000 € netto + 20 % USt):
Wenn der Kunde die Teilrechnung bezahlt:
Du erhältst regelmäßig Zahlungen statt nur am Projektende
Bei Zahlungsproblemen des Kunden hast du bereits Teile erhalten
Projekt wird in überschaubare, abrechenbare Phasen unterteilt
Die Frist läuft je Teil schon ab dessen Übernahme, nicht erst ab Übernahme des Gesamtwerks
Kunde sieht genau, wofür er zahlt
Regelmäßige Rechnungen zeigen Projektfortschritt
Wenn du klar abgrenzbare Teilleistungen hast. Bei fließenden Projekten ohne klare Phasen ist eine Abschlagsrechnung einfacher.
Am besten vertraglich regeln, dann ist jede Rate eindeutig fällig. Ohne Vereinbarung stehst du trotzdem nicht mit leeren Händen da: Wird ein Werk in Abschnitten hergestellt, kannst du schon vorher einen verhältnismäßigen Teil des Entgelts fordern (§ 1170 ABGB).
Das hängt vom Projekt ab. Bei Bauprojekten sind 3–5 Teilrechnungen üblich. Bei längeren Projekten auch mehr.
Du kannst wie bei jeder Rechnung mahnen. Die weitere Leistung zurückhalten darfst du erst, wenn die Teilrechnung fällig ist und der Kunde tatsächlich in Verzug ist (§ 1052 ABGB).
Nein. Die Art der Rechnung hängt davon ab, was tatsächlich abgerechnet wird. Eine erbrachte Teilleistung ist eine Teilrechnung, eine Anzahlung ist eine Abschlagsrechnung.
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