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Ratgeber

Teilrechnung

Alles zur Teilrechnung: Definition, Unterschied zur Abschlagsrechnung und Schlussrechnung.

Eine Teilrechnung rechnest du für bereits erbrachte Teilleistungen ab. Sie kommt bei größeren Projekten zum Einsatz, wenn du nicht bis zum Projektende auf dein Geld warten willst.

Was ist eine Teilrechnung?

Eine Teilrechnung (auch: Teilschlussrechnung) ist eine vollständige Rechnung für einen abgeschlossenen Teil einer größeren Leistung.

Wichtig: Die abgerechnete Teilleistung muss bereits erbracht sein. Du rechnest nur ab, was du schon geliefert oder geleistet hast.

Beispiele für Teilrechnungen

Bauunternehmer rechnet nach Fertigstellung des Rohbaus ab
Softwareentwickler rechnet nach Abschluss eines Moduls ab
Berater rechnet nach Abschluss einer Projektphase ab
Grafiker rechnet nach Fertigstellung des Logo-Designs ab

Unterschied: Teilrechnung vs. Abschlagsrechnung

Häufiger Fehler! Beide Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche rechtliche Bedeutungen.

Teilrechnung

Grundlage
Bereits erbrachte, abgeschlossene Teilleistung
Zeitpunkt
Nach Leistungserbringung
Gewährleistung
Ab Übernahme der Teilleistung (§ 933 Abs. 1 ABGB)
Umsatzsteuer
Ist-Besteuerung: mit der Zahlung. Soll-Besteuerung: mit der Teilleistung
Charakter
Vollständige Schlussrechnung für den Teilbereich

Abschlagsrechnung

Grundlage
Allgemeiner Projektfortschritt (z. B. 30 % fertig)
Zeitpunkt
Nach Fortschritt oder vorab – jedenfalls vor Fertigstellung
Gewährleistung
Ab Übernahme des Gesamtwerks (§ 933 Abs. 1 ABGB)
Umsatzsteuer
Vor Fertigstellung eine Anzahlung: mit dem Geldeingang, auch bei Soll-Besteuerung (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG)
Charakter
Anzahlung (Abschlag auf den Leistungsfortschritt)
Praktisches Beispiel – Bauunternehmen renoviert ein Haus:
Als Teilrechnungen:
  1. Nach Fertigstellung der Elektrik
  2. Nach Fertigstellung der Sanitäranlagen
  3. Schlussrechnung nach Malerarbeiten
Als Abschlagsrechnungen:
  1. Bei 30 % Fortschritt
  2. Bei 60 % Fortschritt
  3. Schlussrechnung bei 100 %

Wann Teilrechnungen verwenden?

Teilrechnungen sind sinnvoll bei:

Längeren Projekten
Du willst nicht monatelang auf Geld warten
Großen Auftragswerten
Du brauchst Liquidität für laufende Kosten
Klaren Projektphasen
Du kannst abgeschlossene Teile definieren
Risikominimierung
Du sicherst dich gegen Zahlungsausfall ab

Branchen, die oft Teilrechnungen nutzen

Bauwirtschaft

Abrechnung nach Gewerken wie Rohbau, Elektrik, Sanitär

IT & Software

Abrechnung nach Modulen oder Entwicklungsphasen

Architektur & Planung

Abrechnung nach Leistungsphasen (in Österreich z. B. nach LM.VM.2014)

Beratung & Consulting

Abrechnung nach Projektphasen oder Meilensteinen

Handwerk

Abrechnung nach abgeschlossenen Arbeitsabschnitten


Pflichtangaben einer Teilrechnung

Teilrechnungen müssen alle normalen Rechnungs-Pflichtangaben enthalten:

1
Name und Adresse beider Parteien – Aussteller und Empfänger
2
Rechnungsdatum – Wann wurde die Rechnung erstellt?
3
Fortlaufende Rechnungsnummer – Muss einmalig sein
4
Beschreibung der Teilleistung – Was genau wurde abgerechnet?
5
Zeitraum oder Datum der Teilleistung – Wann wurde geleistet?
6
Nettobetrag – Summe ohne Steuer
7
Steuersatz und Steuerbetrag – z. B. 20 % USt
8
Bruttobetrag – Summe mit Steuer
9
Deine UID-Nummer – Die Steuernummer ersetzt sie nicht. Über 10.000 € Rechnungsbetrag zusätzlich die UID des unternehmerischen Kunden

Zusätzlich wichtig bei Teilrechnungen

Kennzeichnung als Teilrechnung – Mache deutlich, dass es keine Endrechnung ist
Bezug zum Gesamtprojekt – z. B. Projektnummer oder Auftragsreferenz
Angabe der Teilleistung – Welcher konkrete Teil wurde abgerechnet?

Schlussrechnung nach Teilrechnungen

Nach Abschluss des gesamten Projekts erstellst du eine Schlussrechnung. Diese muss alle vorherigen Teilrechnungen berücksichtigen.

Pflichtangaben der Schlussrechnung

1
Alle Teilrechnungen auflisten – Mit Nummern und Beträgen
2
Gesamtbetrag des Projekts – Vollständige Auftragssumme
3
Bereits abgerechnete Beträge absetzen – Entgelte und die darin ausgewiesenen Steuerbeträge gesondert – nicht nur die Bruttosummen (§ 11 Abs. 1 UStG)
4
Restbetrag ausweisen – Kann auch 0 € sein

Beispiel Schlussrechnung

Projekt: Webseiten-Entwicklung
Gesamtentgelt netto:10.000,00 €
+ USt 20 %:2.000,00 €
Brutto gesamt:12.000,00 €
Bereits abgerechnet:
– TR-001 vom 01.02.2025, Entgelt:-4.000,00 €
– TR-001, darin ausgewiesene USt:-800,00 €
– TR-002 vom 01.03.2025, Entgelt:-4.000,00 €
– TR-002, darin ausgewiesene USt:-800,00 €
Restbetrag netto:2.000,00 €
+ USt 20 %:400,00 €
Restbetrag brutto:2.400,00 €

Entgelte und die darin bereits ausgewiesenen Steuerbeträge werden gesondert abgesetzt (§ 11 Abs. 1 UStG). Zieht man nur die Bruttosummen ab, ist die Umsatzsteuer zweimal ausgewiesen – und gegenüber Unternehmern dann auch zweimal geschuldet (§ 11 Abs. 12 UStG).


Teilrechnung buchen

Buchungssatz beim Ausstellen

Du stellst eine Teilrechnung über 4.800 € brutto (4.000 € netto + 20 % USt):

Soll
Forderungen4.800,00 €
Haben
Erlöse Projekt4.000,00 €
Umsatzsteuer800,00 €

Buchungssatz beim Zahlungseingang

Wenn der Kunde die Teilrechnung bezahlt:

Soll
Bank4.800,00 €
Haben
Forderungen4.800,00 €
Tipp: Wann die Umsatzsteuer aus einer Teilrechnung fällig wird, hängt von deiner Besteuerungsart ab: bei Ist-Besteuerung mit der Zahlung, bei Soll-Besteuerung schon mit der erbrachten Teilleistung (§ 17 und § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a und b UStG).

Vorteile für Unternehmer

Bessere Liquidität

Du erhältst regelmäßig Zahlungen statt nur am Projektende

Geringeres Ausfallrisiko

Bei Zahlungsproblemen des Kunden hast du bereits Teile erhalten

Klare Meilensteine

Projekt wird in überschaubare, abrechenbare Phasen unterteilt

Frühe Gewährleistung

Die Frist läuft je Teil schon ab dessen Übernahme, nicht erst ab Übernahme des Gesamtwerks

Transparenz für Kunden

Kunde sieht genau, wofür er zahlt

Motivation für Fortschritt

Regelmäßige Rechnungen zeigen Projektfortschritt

Beachte: Bei Teilleistungen läuft die Gewährleistungsfrist ab der Übernahme des jeweiligen Teils – nicht ab der Rechnungsstellung (§ 933 Abs. 1 ABGB). Dein Kunde kann Mängel an einem übernommenen Teil also sofort reklamieren.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist eine Teilrechnung sinnvoller als eine Abschlagsrechnung?

Wenn du klar abgrenzbare Teilleistungen hast. Bei fließenden Projekten ohne klare Phasen ist eine Abschlagsrechnung einfacher.

Muss der Kunde Teilrechnungen akzeptieren?

Am besten vertraglich regeln, dann ist jede Rate eindeutig fällig. Ohne Vereinbarung stehst du trotzdem nicht mit leeren Händen da: Wird ein Werk in Abschnitten hergestellt, kannst du schon vorher einen verhältnismäßigen Teil des Entgelts fordern (§ 1170 ABGB).

Wie viele Teilrechnungen sind üblich?

Das hängt vom Projekt ab. Bei Bauprojekten sind 3–5 Teilrechnungen üblich. Bei längeren Projekten auch mehr.

Was passiert, wenn der Kunde eine Teilrechnung nicht bezahlt?

Du kannst wie bei jeder Rechnung mahnen. Die weitere Leistung zurückhalten darfst du erst, wenn die Teilrechnung fällig ist und der Kunde tatsächlich in Verzug ist (§ 1052 ABGB).

Kann ich eine Teilrechnung nachträglich in eine Abschlagsrechnung umwandeln?

Nein. Die Art der Rechnung hängt davon ab, was tatsächlich abgerechnet wird. Eine erbrachte Teilleistung ist eine Teilrechnung, eine Anzahlung ist eine Abschlagsrechnung.


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