Ratgeber

Ausgangsrechnung

Alles zur Ausgangsrechnung: Die 10 Pflichtangaben, Rechnungsnummern, Fristen und Mahnwesen.

Eine Ausgangsrechnung ist eine Rechnung, die du als Unternehmer an deine Kunden stellst. Sie dokumentiert deine Forderung für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren und ist ein zentraler Beleg in deiner Buchhaltung.

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Rechnung erstellen

Was ist eine Ausgangsrechnung?

Eine Ausgangsrechnung ist das Gegenteil einer Eingangsrechnung:

Du stellst die Rechnung aus
Dein Kunde ist der Empfänger
Du erhältst Geld (Forderung)
Du führst Umsatzsteuer ab

Beispiele für Ausgangsrechnungen

Rechnung für Beratungsleistungen
Rechnung für verkaufte Produkte
Rechnung für abgeschlossene Projekte
Rechnung für Wartungsarbeiten
Rechnung für Schulungen
Rechnung für Lizenzen

Die 10 Pflichtangaben

Jede Ausgangsrechnung in Österreich muss folgende Angaben enthalten (gemäß UStG § 11):

1
Name und Adresse des Rechnungsstellers - Dein vollständiger Firmenname und Geschäftsadresse
2
Name und Adresse des Kunden - Der vollständige Name und Adresse des Leistungsempfängers
3
Rechnungsdatum - Das Datum, an dem du die Rechnung ausstellst
4
Fortlaufende Rechnungsnummer - Eine einmalige Nummer, die jede Rechnung eindeutig identifiziert
5
Beschreibung der Leistung oder Ware - Art, Menge und Umfang dessen, was du geliefert oder geleistet hast
6
Leistungsdatum - Wann hast du die Leistung erbracht? Bei laufenden Leistungen: der Zeitraum
7
Nettobetrag - Die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer
8
Steuersatz und Steuerbetrag - z.B. 20% USt = 200,00 Euro
9
Bruttobetrag - Die Gesamtsumme inklusive Umsatzsteuer
10
Steuernummer oder UID-Nummer - Bei Rechnungen über 10.000 Euro ist die UID-Nummer Pflicht
Kleinbetragsrechnung: Bei Rechnungen bis 400 Euro (brutto) gelten vereinfachte Regeln. Rechnungsnummer, Kundenadresse und UID-Nummer sind dann optional.

Rechnungsnummer richtig vergeben

Anforderungen

Fortlaufend

Die Nummern müssen einer logischen Reihenfolge folgen

Einmalig

Keine Nummer darf doppelt vergeben werden

Lückenlos

Idealerweise ohne Lücken (Lücken müssen erklärbar sein)

Gängige Formate

RE-2025-0001
2025/001
2025-01-001
R25001
Tipp: Beginne jedes Jahr mit einer neuen Nummernserie. Das macht die Zuordnung einfacher: 2025-0001, 2025-0002, ... dann 2026-0001, 2026-0002, ...

Fristen

Wann Rechnung stellen?

Du solltest die Rechnung zeitnah nach der Leistung stellen. Spätestens innerhalb von 6 Monaten. Bei EU-Geschäften gilt: bis zum 15. des Folgemonats.

Übliche Zahlungsfristen

7 TageSchnelle Zahlung erwünscht
14 TageStandard bei vielen Branchen
30 TageÜblich im B2B-Bereich
Verzugszinsen: Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist dein Kunde automatisch im Zahlungsverzug. Du darfst dann Verzugszinsen berechnen (aktuell 9,2% über Basiszinssatz im B2B).

Mahnwesen

Wenn dein Kunde nicht zahlt, solltest du systematisch vorgehen. Das typische 3-stufige Mahnwesen in Österreich:

1

Zahlungserinnerung

Freundliche Erinnerung nach Ablauf der Zahlungsfrist. Höflicher Ton, keine Gebühren. Frist: weitere 7-14 Tage.

2

1. Mahnung

Deutlichere Aufforderung zur Zahlung. Du kannst Mahngebühren (z.B. 5-10 Euro) und Verzugszinsen berechnen. Frist: weitere 7-14 Tage.

3

2. Mahnung

Letzte Warnung vor rechtlichen Schritten. Ankündigung von Inkasso oder gerichtlichem Mahnverfahren. Kurze Frist: 5-7 Tage.

Nach der 2. Mahnung: Wenn der Kunde immer noch nicht zahlt, kannst du ein Inkassounternehmen beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ausgangsrechnung buchen

Grundprinzip

Bei der Buchung einer Ausgangsrechnung buchst du:

  • Die Forderung (dein Kunde schuldet dir Geld)
  • Den Umsatzerlös (dein Verdienst)
  • Die Umsatzsteuer (musst du ans Finanzamt abführen)

Buchungssatz Beispiel

Du stellst eine Rechnung über 1.200 Euro brutto für eine Beratung:

Soll
Forderungen1.200,00 Euro
Haben
Erlöse Beratung1.000,00 Euro
Umsatzsteuer200,00 Euro

Nach Zahlungseingang

Wenn dein Kunde die 1.200 Euro bezahlt:

Soll
Bank1.200,00 Euro
Haben
Forderungen1.200,00 Euro
In der Bilanz: Offene Ausgangsrechnungen erscheinen als "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" auf der Aktivseite. Die Umsatzsteuer steht als Verbindlichkeit auf der Passivseite.

Sonderfälle

Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)

Als Kleinunternehmer (Umsatz unter 55.000 Euro brutto/Jahr) stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.

Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung)"

Reverse Charge (§ 19 UStG)

Bei B2B-Geschäften mit EU-Kunden geht die Steuerschuld auf den Kunden über. Du stellst die Rechnung ohne USt aus.

Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)"

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Warenlieferungen an Unternehmen in andere EU-Länder sind steuerfrei (0% USt), wenn der Kunde eine gültige UID-Nummer hat.

Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" + UID-Nummern beider Parteien

Häufige Fragen (FAQ)

Wie schnell muss ich eine Rechnung stellen?

Du solltest die Rechnung zeitnah nach der Leistung stellen. Spätestens innerhalb von 6 Monaten. Bei EU-Geschäften: bis zum 15. des Folgemonats.

Kann ich eine Rechnung nachträglich korrigieren?

Nein, nicht direkt. Du musst eine Stornorechnung erstellen und dann eine neue, korrekte Rechnung ausstellen.

Muss ich für jede Kleinigkeit eine Rechnung schreiben?

Für Geschäftskunden (B2B) musst du immer eine Rechnung stellen. Bei Privatkunden (B2C) gibt es keine generelle Pflicht, aber es ist empfehlenswert.

Was ist, wenn mein Kunde nicht zahlt?

Nach Fristablauf: Zahlungserinnerung, dann Mahnungen verschicken. Bei dauerhafter Nichtzahlung: Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren.

Darf ich Skonto anbieten?

Ja. Üblich sind 2-3% bei Zahlung innerhalb von 7-10 Tagen. Beispiel: 'Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2% Skonto'

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