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Ratgeber

Ausgangsrechnung

Alles zur Ausgangsrechnung: Die 10 Pflichtangaben, Rechnungsnummern, Fristen und Mahnwesen.

Eine Ausgangsrechnung ist eine Rechnung, die du als Unternehmer an deine Kunden stellst. Sie dokumentiert deine Forderung für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren und ist ein zentraler Beleg in deiner Buchhaltung.

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Rechnung erstellen

Was ist eine Ausgangsrechnung?

Eine Ausgangsrechnung ist das Gegenteil einer Eingangsrechnung:

Du stellst die Rechnung aus
Dein Kunde ist der Empfänger
Du erhältst Geld (Forderung)
Du führst Umsatzsteuer ab

Beispiele für Ausgangsrechnungen

Rechnung für Beratungsleistungen
Rechnung für verkaufte Produkte
Rechnung für abgeschlossene Projekte
Rechnung für Wartungsarbeiten
Rechnung für Schulungen
Rechnung für Lizenzen

Die 10 Pflichtangaben

Jede Ausgangsrechnung in Österreich muss folgende Angaben enthalten (gemäß UStG § 11):

1
Name und Adresse des Rechnungsstellers – Dein vollständiger Firmenname und Geschäftsadresse
2
Name und Adresse des Kunden – Der vollständige Name und Adresse des Leistungsempfängers
3
Rechnungsdatum – Das Datum, an dem du die Rechnung ausstellst
4
Fortlaufende Rechnungsnummer – Eine einmalige Nummer, die jede Rechnung eindeutig identifiziert
5
Beschreibung der Leistung oder Ware – Art, Menge und Umfang dessen, was du geliefert oder geleistet hast
6
Leistungsdatum – Wann hast du die Leistung erbracht? Bei laufenden Leistungen: der Zeitraum
7
Nettobetrag – Die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer
8
Steuersatz und Steuerbetrag – z. B. 20 % USt = 200,00 €
9
Bruttobetrag – Die Gesamtsumme inklusive Umsatzsteuer
10
Deine UID-Nummer – Die Steuernummer ersetzt sie nicht. Über 10.000 € Rechnungsbetrag gehört zusätzlich die UID des unternehmerischen Kunden auf die Rechnung. Als Kleinunternehmer brauchst du keine UID auf der Rechnung
Kleinbetragsrechnung: Bei Rechnungen bis 400 € (brutto) – als Kleinunternehmer seit 2025 unabhängig vom Betrag – dürfen Rechnungsnummer, Name und Adresse des Kunden und UID-Nummer fehlen. Ausstellungsdatum und Leistungstag bleiben Pflicht. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse Charge gilt die Vereinfachung nicht.

Rechnungsnummer richtig vergeben

Anforderungen

Fortlaufend

Die Nummern müssen einer logischen Reihenfolge folgen

Einmalig

Keine Nummer darf doppelt vergeben werden

Lückenlos

Idealerweise ohne Lücken (Lücken müssen erklärbar sein)

Gängige Formate

RE-2025-0001
2025/001
2025-01-001
R25001
Tipp: Beginne jedes Jahr mit einer neuen Nummernserie. Das macht die Zuordnung einfacher: 2025-0001, 2025-0002, … dann 2026-0001, 2026-0002, …

Fristen

Wann Rechnung stellen?

Du solltest die Rechnung zeitnah nach der Leistung stellen. Spätestens innerhalb von 6 Monaten. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse-Charge-Leistungen an EU-Unternehmer: bis zum 15. des Folgemonats.

Übliche Zahlungsfristen

7 TageSchnelle Zahlung erwünscht
14 TageStandard bei vielen Branchen
30 TageÜblich im B2B-Bereich
Verzugszinsen: In Verzug kommt dein Kunde, wenn er den vereinbarten Zahlungstag nicht einhält – ohne Vereinbarung, wenn er nicht ohne unnötigen Aufschub nach deiner Leistung bzw. nach Eingang der Rechnung zahlt (§ 1334 ABGB); eine allgemeine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gibt es nicht. Hat er den Verzug verschuldet, stehen dir im B2B 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu, sonst 4 % (§ 456 UGB) – dazu 40 € Pauschale für Betreibungskosten (§ 458 UGB).

Mahnwesen

Wenn dein Kunde nicht zahlt, solltest du systematisch vorgehen. Das typische 3-stufige Mahnwesen in Österreich:

1

Zahlungserinnerung

Freundliche Erinnerung nach Ablauf der Zahlungsfrist. Höflicher Ton, keine Gebühren. Frist: weitere 7–14 Tage.

2

1. Mahnung

Deutlichere Aufforderung zur Zahlung. Du kannst Verzugszinsen verrechnen, unter Unternehmern zusätzlich die Pauschale von 40 € für Betreibungskosten. Frist: weitere 7–14 Tage.

3

2. Mahnung

Letzte Warnung vor rechtlichen Schritten. Ankündigung von Inkasso oder gerichtlichem Mahnverfahren. Kurze Frist: 5–7 Tage.

Nach der 2. Mahnung: Wenn der Kunde immer noch nicht zahlt, kannst du ein Inkassounternehmen beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ausgangsrechnung buchen

Grundprinzip

Bei der Buchung einer Ausgangsrechnung buchst du:

  • Die Forderung (dein Kunde schuldet dir Geld)
  • Den Umsatzerlös (dein Verdienst)
  • Die Umsatzsteuer (musst du ans Finanzamt abführen)

Buchungssatz Beispiel

Du stellst eine Rechnung über 1.200 € brutto für eine Beratung:

Soll
Forderungen1.200,00 €
Haben
Erlöse Beratung1.000,00 €
Umsatzsteuer200,00 €

Nach Zahlungseingang

Wenn dein Kunde die 1.200 € bezahlt:

Soll
Bank1.200,00 €
Haben
Forderungen1.200,00 €
In der Bilanz: Offene Ausgangsrechnungen erscheinen als "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" auf der Aktivseite. Die Umsatzsteuer steht als Verbindlichkeit auf der Passivseite.

Sonderfälle

Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)

Als Kleinunternehmer (Umsätze bis 55.000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr; bei Überschreiten um höchstens 10 %, also bis 60.500 €, bleibt die Befreiung bis Jahresende) stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.

Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung)"

Reverse Charge (§ 3a Abs. 6 iVm § 11 Abs. 1a UStG)

Bei sonstigen Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern geht die Steuerschuld auf den Kunden über. Du stellst die Rechnung ohne USt aus.

Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)" + UID-Nummer des Kunden

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Warenlieferungen an Unternehmen in andere EU-Länder sind steuerfrei (0 % USt), wenn der Kunde eine gültige UID-Nummer hat, du den Warenweg nachweisen kannst und die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung erfasst ist (Art. 7 und Art. 21 Abs. 3 UStG).

Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" + UID-Nummern beider Parteien

Häufige Fragen (FAQ)

Wie schnell muss ich eine Rechnung stellen?

Du solltest die Rechnung zeitnah nach der Leistung stellen. Spätestens innerhalb von 6 Monaten. Bei EU-Geschäften: bis zum 15. des Folgemonats.

Kann ich eine Rechnung nachträglich korrigieren?

Ja. Eine Rechnung, die schon beim Kunden ist, kannst du berichtigen (§ 11 Abs. 12 UStG) – oder du stornierst sie und stellst eine neue aus. Was nicht geht: den Fehler stehen lassen und einfach eine zweite Rechnung schicken, denn bei Rechnungen an Unternehmer schuldest du dann die Steuer zweimal.

Muss ich für jede Kleinigkeit eine Rechnung schreiben?

Für Geschäftskunden (B2B) musst du immer eine Rechnung stellen. Bei Privatkunden gibt es keine generelle Pflicht – aber zwei Ausnahmen: Werklieferungen und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG) und die Belegerteilungspflicht bei Barumsätzen (§ 132a BAO).

Was ist, wenn mein Kunde nicht zahlt?

Nach Fristablauf: Zahlungserinnerung, dann Mahnungen verschicken. Bei dauerhafter Nichtzahlung: Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren.

Darf ich Skonto anbieten?

Ja. Üblich sind 2–3 % bei Zahlung innerhalb von 7–10 Tagen. Beispiel: "Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2 % Skonto"


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