Alles zur Ausgangsrechnung: Die 10 Pflichtangaben, Rechnungsnummern, Fristen und Mahnwesen.
Eine Ausgangsrechnung ist eine Rechnung, die du als Unternehmer an deine Kunden stellst. Sie dokumentiert deine Forderung für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren und ist ein zentraler Beleg in deiner Buchhaltung.
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Eine Ausgangsrechnung ist das Gegenteil einer Eingangsrechnung:
Jede Ausgangsrechnung in Österreich muss folgende Angaben enthalten (gemäß UStG § 11):
Die Nummern müssen einer logischen Reihenfolge folgen
Keine Nummer darf doppelt vergeben werden
Idealerweise ohne Lücken (Lücken müssen erklärbar sein)
Du solltest die Rechnung zeitnah nach der Leistung stellen. Spätestens innerhalb von 6 Monaten. Bei EU-Geschäften gilt: bis zum 15. des Folgemonats.
Wenn dein Kunde nicht zahlt, solltest du systematisch vorgehen. Das typische 3-stufige Mahnwesen in Österreich:
Freundliche Erinnerung nach Ablauf der Zahlungsfrist. Höflicher Ton, keine Gebühren. Frist: weitere 7-14 Tage.
Deutlichere Aufforderung zur Zahlung. Du kannst Mahngebühren (z.B. 5-10 Euro) und Verzugszinsen berechnen. Frist: weitere 7-14 Tage.
Letzte Warnung vor rechtlichen Schritten. Ankündigung von Inkasso oder gerichtlichem Mahnverfahren. Kurze Frist: 5-7 Tage.
Bei der Buchung einer Ausgangsrechnung buchst du:
Du stellst eine Rechnung über 1.200 Euro brutto für eine Beratung:
Wenn dein Kunde die 1.200 Euro bezahlt:
Als Kleinunternehmer (Umsatz unter 55.000 Euro brutto/Jahr) stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Bei B2B-Geschäften mit EU-Kunden geht die Steuerschuld auf den Kunden über. Du stellst die Rechnung ohne USt aus.
Warenlieferungen an Unternehmen in andere EU-Länder sind steuerfrei (0% USt), wenn der Kunde eine gültige UID-Nummer hat.
Du solltest die Rechnung zeitnah nach der Leistung stellen. Spätestens innerhalb von 6 Monaten. Bei EU-Geschäften: bis zum 15. des Folgemonats.
Nein, nicht direkt. Du musst eine Stornorechnung erstellen und dann eine neue, korrekte Rechnung ausstellen.
Für Geschäftskunden (B2B) musst du immer eine Rechnung stellen. Bei Privatkunden (B2C) gibt es keine generelle Pflicht, aber es ist empfehlenswert.
Nach Fristablauf: Zahlungserinnerung, dann Mahnungen verschicken. Bei dauerhafter Nichtzahlung: Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren.
Ja. Üblich sind 2-3% bei Zahlung innerhalb von 7-10 Tagen. Beispiel: 'Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2% Skonto'
Rechnungsheld macht das Erstellen von Ausgangsrechnungen einfach:
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