Alles zur Eingangsrechnung: Definition, Pflichtangaben, Vorsteuerabzug und Buchung.
Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die bei deinem Unternehmen von einem Lieferanten oder Dienstleister eingeht. Sie dokumentiert eine Zahlungsverpflichtung und ist ein wichtiger Beleg für deine Buchhaltung.
Eine Eingangsrechnung ist das Gegenteil einer Ausgangsrechnung:
Dein Lieferant muss die Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach der Leistungserbringung ausstellen. Bei Geschäften innerhalb der EU gilt eine kürzere Frist: bis zum 15. des Folgemonats.
Du musst Eingangsrechnungen 7 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung eingegangen ist.
Eine korrekte Eingangsrechnung muss folgende Angaben enthalten:
Bevor du eine Eingangsrechnung zahlst, solltest du sie prüfen:
Bei der Buchung einer Eingangsrechnung buchst du:
Du erhältst eine Rechnung über 1.200 Euro brutto für Büromaterial:
Wenn du innerhalb der Skontofrist zahlst (z.B. 3% Skonto bei 1.200 Euro):
Die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen heißt aus deiner Sicht "Vorsteuer". Du kannst sie vom Finanzamt zurückholen.
Ja. Alle Eingangsrechnungen müssen 7 Jahre aufbewahrt werden. Das gilt auch für kleine Beträge.
Ja. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt, wenn die Rechnung unveränderbar gespeichert ist und jederzeit lesbar bleibt.
Du verlierst deinen Vorsteuerabzug, bis du eine korrigierte Rechnung erhältst. Zahle erst nach Korrektur.
Das hängt von den Zahlungsbedingungen ab. Üblich sind 14 bis 30 Tage. Achte auf Skonto-Fristen.
Ja, wenn sie nicht der vereinbarten Leistung entspricht oder formal fehlerhaft ist. Reklamiere sofort beim Aussteller.
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