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Ratgeber

Stornorechnung

Alles zur Stornorechnung: Wann braucht man sie, wie erstellt man sie und was ist der Unterschied zur Gutschrift?

Eine Stornorechnung hebt eine Rechnung auf, die den Empfänger bereits erreicht hat – ob sie schon bezahlt wurde, spielt keine Rolle. Sie macht die ursprüngliche Rechnung buchhalterisch ungültig und weist die Beträge üblicherweise negativ aus.

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung (auch: Korrekturrechnung) ist ein Dokument, das:

Eine fehlerhafte Rechnung annulliert
Die Beträge üblicherweise negativ ausweist
Die Buchhaltung wieder auf Null stellt
Nur vom ursprünglichen Rechnungssteller erstellt werden darf

Wann braucht man eine Stornorechnung?

Du brauchst eine Stornorechnung, wenn:

Fehlerhafte Rechnung

Die Rechnung enthält Fehler wie falscher Betrag, falscher Steuersatz, falsche Kundenadresse oder falsche Leistungsbeschreibung.

Rechnung ist beim Kunden

Sobald die Rechnung den Empfänger erreicht hat, muss sie berichtigt oder storniert werden – bezahlt oder nicht (§ 11 Abs. 12 UStG).

Tipp: Solange die Rechnung dein Haus nicht verlassen hat, kannst du sie einfach ersetzen. Ist sie draußen, wird berichtigt oder storniert – sonst schuldest du bei Rechnungen an Unternehmer die Umsatzsteuer aus beiden Rechnungen.

Typische Gründe für Stornorechnungen

Falscher Rechnungsbetrag
Falscher Steuersatz
Falsche Kundenadresse
Falsche Leistungsbeschreibung
Doppelte Rechnungsstellung
Stornierung der Leistung

Stornorechnung vs. Gutschrift

Häufiger Fehler! Viele verwenden die Begriffe "Stornorechnung" und "Gutschrift" falsch. Das kann steuerliche Konsequenzen haben.

Stornorechnung

ZweckKorrektur einer fehlerhaften Rechnung
BetragÜblich negativ (Minus-Zeichen)
Wer erstellt?Der ursprüngliche Rechnungssteller
BezugVerweist auf die Originalrechnung
SteuerwirkungKorrigiert die USt im Zeitraum, in dem das Storno beim Empfänger einlangt (§ 16 Abs. 1 UStG)

Gutschrift

ZweckAbrechnung durch den Empfänger (§ 11 Abs. 7) oder Entgeltminderung (§ 16 Abs. 1)
BetragPositiv bzw. mindernd
Wer erstellt?Der Leistungsempfänger – bei § 16 du selbst
BezugEigenständig – bei § 16 auf die Originalrechnung
Steuerwirkung§ 11 Abs. 7: Steuerschuldner bleibt der Leistungserbringer. § 16: mindert das Entgelt

Warum ist der Unterschied wichtig?

Weil die drei Dokumente steuerlich unterschiedlich wirken:

Storno

Hebt die Rechnung zur Gänze auf – wirksam ab Zugang beim Empfänger

Gutschrift § 16

Die Rechnung bleibt, nur das Entgelt sinkt

Gutschrift § 11 Abs. 7

Der Kunde rechnet für dich ab – Steuerschuldner bleibst du

Merke: Hebst du die Rechnung ganz auf, nenne es Stornorechnung. Minderst du nur das Entgelt, ist es eine Gutschrift nach § 16 Abs. 1 UStG. Entscheidend ist in beiden Fällen der erkennbare Bezug zur Originalrechnung.

Pflichtangaben einer Stornorechnung

Eine Stornorechnung muss alle normalen Rechnungs-Pflichtangaben enthalten, plus zusätzliche Angaben:

Standard-Pflichtangaben

1
Name und Adresse des Rechnungsstellers – Wer storniert?
2
Name und Adresse des Empfängers – Wer bekommt das Storno?
3
Ausstellungsdatum der Stornorechnung – Wann wurde storniert?
4
Eigene, fortlaufende Rechnungsnummer – Eigener Nummernkreis empfohlen
5
Beschreibung der ursprünglichen Leistung – Was wurde geliefert?
6
Nettobetrag – üblich negativ
7
Steuersatz und Steuerbetrag – üblich negativ
8
Bruttobetrag – üblich negativ
9
Deine UID-Nummer – Die Steuernummer ersetzt sie nicht. Über 10.000 € Rechnungsbetrag zusätzlich die UID des unternehmerischen Kunden

Konvention: was zusätzlich auf ein Storno gehört

Der Pflichtkatalog des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG verlangt das Folgende nicht. Ohne diese Angaben kann aber niemand nachvollziehen, welcher Umsatz korrigiert wird – deshalb gehören sie in der Praxis darauf.

Bezeichnung "Stornorechnung"Klar und deutlich
OriginalrechnungsnummerAuf welche Rechnung bezieht sich das Storno?
OriginaldatumWann wurde die fehlerhafte Rechnung ausgestellt?
Hinweis auf KorrekturgrundWas war falsch?

Stornorechnung erstellen – Schritt für Schritt

So gehst du vor, wenn du eine Stornorechnung erstellen musst:

1

Fehler identifizieren

  • Was genau ist auf der Originalrechnung falsch?
  • Falscher Rechnungsbetrag?
  • Falscher Steuersatz?
  • Falsche Kundenadresse oder Leistungsbeschreibung?
2

Stornorechnung schreiben

  • Erstelle ein neues Dokument mit allen Pflichtangaben
  • Üblich: negative Beträge (genau wie Original, nur mit Minus)
  • Klarer Verweis auf die Originalrechnung
  • Grund für die Stornierung angeben
3

Stornorechnung versenden

  • Sende die Stornorechnung an deinen Kunden
  • Erst mit dem Zugang beim Empfänger wirkt die Korrektur
  • Der Kunde braucht sie für seine Buchhaltung
  • Per Post oder E-Mail möglich
4

Neue, korrekte Rechnung erstellen

  • Nach dem Storno erstellst du eine neue Rechnung
  • Mit den korrekten Angaben
  • Neue Rechnungsnummer verwenden

Stornorechnung buchen

Bei der Buchung einer Stornorechnung werden die ursprünglichen Buchungen umgekehrt. Das Ergebnis: Beide Buchungen heben sich auf.

1. Buchungssatz der Originalrechnung

Du hast eine Rechnung über 1.200 € brutto (1.000 € netto + 200 € USt) ausgestellt:

Soll
Forderungen1.200,00 €
Haben
Erlöse1.000,00 €
Umsatzsteuer200,00 €

2. Buchungssatz der Stornorechnung

Die Stornorechnung kehrt diese Buchung um:

Soll
Erlöse1.000,00 €
Umsatzsteuer200,00 €
Haben
Forderungen1.200,00 €
Ergebnis: Beide Buchungen heben sich auf. Die Buchhaltung steht wieder auf Null. Danach kannst du die neue, korrekte Rechnung buchen.

3. Buchungssatz der neuen, korrekten Rechnung

Beispiel mit korrigiertem Steuersatz (10 % statt 20 %):

Soll
Forderungen1.100,00 €
Haben
Erlöse1.000,00 €
Umsatzsteuer100,00 €

Rechnungsnummern bei Stornorechnungen

Eigene Nummernkreise empfohlen

Es ist empfehlenswert, für Stornorechnungen einen eigenen Nummernkreis zu verwenden:

Rechnungen

RE-2025-0001, RE-2025-0002, …

Stornorechnungen

SR-2025-0001, SR-2025-0002, …
Wichtig: Auch Stornorechnungen müssen fortlaufende, einmalige Nummern haben. Die Stornorechnung bekommt eine neue Nummer, nicht die alte Nummer mit Zusatz.

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler solltest du bei Stornorechnungen unbedingt vermeiden:

1

Unklare Bezeichnung

Nenne es Stornorechnung, Korrekturrechnung oder Rechnungsstorno. Sagst du nur „Gutschrift“, bleibt offen, ob die Rechnung ganz wegfällt oder nur das Entgelt sinkt.

2

Vorzeichen uneinheitlich verwenden

Ein Storno mindert den Umsatz – stelle es durchgängig negativ dar. Vorgeschrieben ist das Vorzeichen nicht, verständlich ist es trotzdem.

3

Fehlende Referenz zur Originalrechnung

Immer die Originalrechnungsnummer und -datum angeben.

4

Kunde erstellt Stornorechnung

Nur der ursprüngliche Rechnungssteller darf eine Rechnung stornieren.


Häufige Fragen (FAQ)

Kann der Kunde eine Stornorechnung verlangen?

Ja, wenn die Originalrechnung fehlerhaft war. Der Kunde hat ein Recht auf eine korrekte Rechnung für seinen Vorsteuerabzug.

Muss ich immer stornieren und neu ausstellen?

Nein. Sobald die Rechnung beim Empfänger ist, kannst du sie berichtigen statt stornieren (§ 11 Abs. 12 UStG) – stornieren und neu ausstellen ist die Alternative, nicht die Pflicht. Ob schon gezahlt wurde, ändert daran nichts.

Wie lange kann ich eine Rechnung stornieren?

Das UStG nennt keine eigene Frist. Praktische Grenze ist die Festsetzungsverjährung (§§ 207 ff. BAO) – ist der Zeitraum verjährt, lässt sich die Steuer nicht mehr korrigieren.

Was passiert mit der bereits gezahlten Umsatzsteuer?

Du berichtigst sie in der Voranmeldung für den Zeitraum, in dem das Storno beim Empfänger einlangt (§ 16 Abs. 1 UStG) – nicht rückwirkend in der ursprünglichen UVA. Die zu viel gezahlte Steuer bekommst du also über die laufende Zahllast zurück.

Kann ich eine Stornorechnung auch per E-Mail versenden?

Ja, wie jede andere Rechnung auch. Wichtig ist, dass der Kunde sie erhält und archivieren kann.


Stornorechnungen mit Rechnungsheld erstellen

Ein-Klick-Storno, automatisch negative Beträge und automatische Referenz zur Originalrechnung.

Ein-Klick-Storno

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Automatische Referenz

Verknüpfung zur Originalrechnung wird automatisch erstellt

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