Alles zur echten Gutschrift: Das Gutschriftsverfahren, der Unterschied zur Stornorechnung und wie man sie richtig bucht.
Eine Gutschrift ist eine besondere Rechnungsform, bei der der Leistungsempfanger die Rechnung fur den Leistungserbringer ausstellt. Sie weist positive Betrage aus und dient zur vereinfachten Abrechnung zwischen Unternehmen.
Eine echte Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn ist:
Wenn du eine Stornorechnung als "Gutschrift" bezeichnest:
Das Gutschriftsverfahren ist eine vereinbarte Abrechnungsmethode, bei der der Leistungsempfanger die Rechnung erstellt.
Die Agentur rechnet fur den Freelancer ab
Die Plattform rechnet fur den Verkaufer ab
Die Zentrale rechnet fur Partner ab
Das Unternehmen rechnet fur den Vertreter ab
Das Gutschriftsverfahren ist in Osterreich durch UStG SS 11 Abs. 7 geregelt. Folgende Voraussetzungen mussen erfullt sein:
Eine Gutschrift muss dieselben Angaben enthalten wie eine normale Rechnung:
Die Agentur erhalt eine Leistung vom Grafiker und erstellt die Gutschrift:
Der Grafiker erhalt die Gutschrift und bucht einen Erlos:
Der Leistungserbringer muss keine Rechnung schreiben
Keine Wartezeit auf Rechnungen vom Lieferanten
Der Empfanger bestimmt das Rechnungsformat
Besonders bei vielen kleinen Lieferanten praktisch
"Gutschrift" fur Stornorechnungen zu verwenden ist falsch. Nutze die korrekten Begriffe.
Auf der Gutschrift muss die Steuernummer des Leistungserbringers stehen, nicht die eigene.
Das Gutschriftsverfahren muss vorher vereinbart werden. Einfach eine Gutschrift zu schreiben reicht nicht.
Gutschriften haben positive Betrage. Negative Betrage gehoren auf Stornorechnungen.
Wenn es vorher vereinbart war: Ja. Er kann aber bei Fehlern widersprechen. Dann wird die Gutschrift unwirksam.
Ja, aber ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Der Aussteller muss darauf achten, keine USt auszuweisen. Andernfalls sofort widersprechen!
Es gibt keine Gultigkeitsfrist. Die Gutschrift dokumentiert eine Leistung und bleibt als Beleg 7 Jahre aufzubewahren.
Es ist empfehlenswert, aber nicht Pflicht. Du kannst Gutschriften auch im normalen Rechnungsnummernkreis fuhren.
Die Gutschrift wird unwirksam. Der Leistungserbringer muss dann selbst eine Rechnung stellen.
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