Bis zu 60 % Rabatt

Jetzt sichern
Ratgeber

Gutschrift

Alles zur echten Gutschrift: Das Gutschriftsverfahren, der Unterschied zur Stornorechnung und wie man sie richtig bucht.

Das Wort Gutschrift steht für zwei verschiedene Vorgänge. Erstens – die Gutschrift im Sinne des UStG: der Leistungsempfänger stellt die Rechnung für den Leistungserbringer aus (§ 11 Abs. 7 und 8 UStG). Zweitens: du minderst das Entgelt zu einer eigenen Rechnung nachträglich – umsatzsteuerlich eine Berichtigung nach § 16 Abs. 1 UStG. Beides ist gesetzlich vorgesehen.

Was ist eine Gutschrift?

Die Gutschrift als Abrechnung durch den Leistungsempfänger (§ 11 Abs. 7 UStG) ist:

Der Empfänger stellt die Rechnung aus
Für den Erbringer der Leistung bestimmt
Positive Beträge (kein Storno!)
Teil des Gutschriftsverfahrens
Wichtig: Bei einer Gutschrift dreht sich die normale Rechnungsstellung um – nicht der Lieferant schreibt die Rechnung, sondern der Kunde.

Gutschrift vs. Stornorechnung

Achtung Verwechslungsgefahr! Viele verwenden das Wort "Gutschrift" falsch. Das kann steuerliche Probleme verursachen.

Gutschrift (§ 11 Abs. 7)

Wer erstellt?Leistungsempfänger
Für wen?Leistungserbringer
BetragPositiv
ZweckVereinfachte Abrechnung
VoraussetzungEinverständnis nötig

Stornorechnung

oft falsch "Gutschrift" genannt
Wer erstellt?Rechnungssteller
Für wen?Kunde (Korrektur)
BetragÜblich negativ
ZweckRechnung zur Gänze aufheben
BezeichnungStornorechnung

Warum ist das wichtig?

Weil die steuerliche Wirkung eine andere ist:

§ 11 Abs. 7: Steuerschuldner bleibt der Leistungserbringer
§ 16 Abs. 1 und Storno: eine geschuldete Steuer wird nach unten korrigiert
Bleibt der Bezug zum Umsatz offen, erfassen beide Seiten ihn doppelt
Merke: Rechnung fällt ganz weg = Stornorechnung. Nur das Entgelt sinkt = Gutschrift nach § 16. Kunde rechnet für Lieferant ab = Gutschrift nach § 11 Abs. 7.

Gutschrift wegen Entgeltminderung (§ 16 Abs. 1 UStG)

Die zweite Bedeutung: Du hast eine Rechnung gestellt, und nachträglich sinkt das Entgelt – Rabatt, Reklamation, Teilerstattung. Dann schreibst du deinem Kunden den Differenzbetrag gut. Die Rechnung bleibt bestehen, nur der Betrag wird kleiner.

Keine Rückwirkung: Die bereits abgegebene Voranmeldung bleibt unangetastet. Berichtigt wird im Zeitraum der Entgeltminderung.

Das Gutschriftsverfahren

Das Gutschriftsverfahren ist eine vereinbarte Abrechnungsmethode, bei der der Leistungsempfänger die Rechnung erstellt.

Typische Anwendungsfälle

Agentur–Freelancer-Modell

Die Agentur rechnet für den Freelancer ab

Vermittlungsplattformen

Die Plattform rechnet für den Verkäufer ab

Franchise-Systeme

Die Zentrale rechnet für Partner ab

Handelsvertreter

Das Unternehmen rechnet für den Vertreter ab

Beispiel: Eine Werbeagentur arbeitet mit einem Freelance-Grafiker zusammen. Der Grafiker erstellt Designs, die Agentur rechnet mit dem Endkunden ab. Die Agentur erstellt eine Gutschrift für den Grafiker – so muss der Grafiker keine eigene Rechnung schreiben.

Voraussetzungen für das Gutschriftsverfahren

Das Gutschriftsverfahren ist in Österreich durch § 11 Abs. 7 und Abs. 8 UStG geregelt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1
Einverständnis beider Seiten – Beide müssen mit der Abrechnung per Gutschrift einverstanden sein – schriftlich ist am sichersten, schlüssig genügt (§ 11 Abs. 8 Z 2 UStG)
2
Berechtigung zum Steuerausweis – Der Leistungserbringer muss die Steuer gesondert ausweisen dürfen (§ 11 Abs. 8 Z 1 UStG)
3
Alle Pflichtangaben – Die Gutschrift muss die Angaben einer Rechnung enthalten und als Gutschrift bezeichnet sein (§ 11 Abs. 8 Z 3 UStG)
4
Zuleitung – Die Gutschrift muss dem Leistungserbringer zugeleitet werden (§ 11 Abs. 8 Z 4 UStG)
Wichtig: Ohne Einverständnis gilt die Gutschrift nicht als Rechnung – dann steht dem Aussteller daraus kein Vorsteuerabzug zu. Einfach eine Gutschrift zu schreiben reicht nicht.

Pflichtangaben einer Gutschrift

Eine Gutschrift muss dieselben Angaben enthalten wie eine normale Rechnung:

1
Name und Adresse des Gutschriftsausstellers – Der Leistungsempfänger
2
Name und Adresse des Gutschriftsempfängers – Der Leistungserbringer
3
UID-Nummer des Leistungserbringers – Über 10.000 € Rechnungsbetrag zusätzlich die eigene (§ 11 Abs. 8 Z 3 iVm Abs. 1 Z 3 UStG)
4
Fortlaufende Rechnungsnummer – Eigener Nummernkreis möglich
5
Ausstellungsdatum – Wann wurde die Gutschrift erstellt?
6
Beschreibung der Leistung – Was wurde geliefert oder geleistet?
7
Leistungszeitraum oder -datum – Wann wurde die Leistung erbracht?
8
Nettobetrag – Summe ohne Steuer (positiv)
9
Steuersatz und Steuerbetrag – z. B. 20 % USt = 500,00 €
10
Bruttobetrag – Summe mit Steuer (positiv)

Zusätzlich wichtig

Klar als "Gutschrift" kennzeichnen und den Bezug erkennbar machen
UID-Nummer des Leistungserbringers angeben

Gutschrift buchen

Beim Gutschriftsaussteller (Leistungsempfänger)

Die Agentur erhält eine Leistung vom Grafiker und erstellt die Gutschrift:

Soll
Fremdleistungen2.500,00 €
Vorsteuer500,00 €
Haben
Verbindlichkeiten3.000,00 €

Beim Gutschriftsempfänger (Leistungserbringer)

Der Grafiker erhält die Gutschrift und bucht einen Erlös:

Soll
Forderungen3.000,00 €
Haben
Erlöse2.500,00 €
Umsatzsteuer500,00 €
Vorsteuerabzug: Der Gutschriftsaussteller kann die Vorsteuer abziehen – genau wie bei einer normalen Eingangsrechnung. Der Gutschriftsempfänger muss die Umsatzsteuer abführen.

Vorteile des Gutschriftsverfahrens

Weniger Verwaltung für Lieferanten

Der Leistungserbringer muss keine Rechnung schreiben

Schnellere Abrechnung

Keine Wartezeit auf Rechnungen vom Lieferanten

Einheitliche Formate

Der Empfänger bestimmt das Rechnungsformat

Ideal für wiederkehrende Leistungen

Besonders bei vielen kleinen Lieferanten praktisch


Häufige Fehler vermeiden

Unklarer Bezug

Aus dem Dokument muss hervorgehen, welcher Umsatz gemeint ist und in welche Richtung korrigiert wird.

Eigene UID statt die des Leistungserbringers

Auf der Gutschrift steht die UID des Leistungserbringers – über 10.000 € zusätzlich die eigene.

Kein Einverständnis

Ohne Einverständnis des Leistungserbringers gilt die Gutschrift nicht als Rechnung.

Vorzeichen uneinheitlich

Die Abrechnungsgutschrift nach § 11 Abs. 7 weist positive Beträge aus, die Entgeltminderung nach § 16 mindert den Umsatz. Bleib je Fall konsistent.


Widerspruch gegen eine Gutschrift

Wann sollte man widersprechen?

  • Falsche Beträge
  • Falsche Leistungsbeschreibung
  • Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer (z. B. bei Kleinunternehmer)
  • Kein Einverständnis zur Abrechnung per Gutschrift

Wie widersprechen?

1
Schriftlich – Per E-Mail oder Brief
2
Sofort nach Erhalt – Nicht lange warten
3
Konkret benennen – Was genau ist falsch?
Folge des Widerspruchs: Soweit du dem ausgewiesenen Steuerbetrag widersprichst, verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung im Sinne des UStG (§ 11 Abs. 7 UStG). Der Leistungserbringer muss dann selbst eine Rechnung stellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss der Leistungserbringer die Gutschrift annehmen?

Wenn Einverständnis über die Abrechnung per Gutschrift besteht: ja. Er kann aber bei Fehlern widersprechen. Dann verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung.

Kann ich als Kleinunternehmer Gutschriften erhalten?

Ja, aber ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Weist der Aussteller trotzdem USt aus und widersprichst du nicht, schuldest du diesen Betrag allein aufgrund der Gutschrift, bis sie berichtigt ist (§ 11 Abs. 12 UStG). Also sofort widersprechen.

Wie lange ist eine Gutschrift gültig?

Es gibt keine Gültigkeitsfrist. Die Gutschrift dokumentiert eine Leistung und ist 7 Jahre aufzubewahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, für das sie verbucht wurde.

Brauche ich einen eigenen Nummernkreis für Gutschriften?

Es ist empfehlenswert, aber nicht Pflicht. Du kannst Gutschriften auch im normalen Rechnungsnummernkreis führen.

Was passiert, wenn der Leistungserbringer widerspricht?

Soweit er dem ausgewiesenen Steuerbetrag widerspricht, verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung. Der Leistungserbringer muss dann selbst eine Rechnung stellen.


Gutschriften direkt in Rechnungsheld erstellen

Erstelle Gutschriften mit Bezug zur Originalrechnung – automatisch verknüpft, korrekt berechnet und UVA-konform.