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Ratgeber

Gutschrift

Alles zur echten Gutschrift: Das Gutschriftsverfahren, der Unterschied zur Stornorechnung und wie man sie richtig bucht.

Eine Gutschrift ist eine besondere Rechnungsform, bei der der Leistungsempfänger die Rechnung für den Leistungserbringer ausstellt. Sie weist positive Beträge aus und dient zur vereinfachten Abrechnung zwischen Unternehmen.

Was ist eine Gutschrift?

Eine echte Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn ist:

Der Empfänger stellt die Rechnung aus
Für den Erbringer der Leistung bestimmt
Positive Beträge (kein Storno!)
Teil des Gutschriftsverfahrens
Wichtig: Bei einer Gutschrift dreht sich die normale Rechnungsstellung um – nicht der Lieferant schreibt die Rechnung, sondern der Kunde.

Gutschrift vs. Stornorechnung

Achtung Verwechslungsgefahr! Viele verwenden das Wort "Gutschrift" falsch. Das kann steuerliche Probleme verursachen.

Echte Gutschrift

Wer erstellt?Leistungsempfänger
Für wen?Leistungserbringer
BetragPositiv
ZweckVereinfachte Abrechnung
VoraussetzungVereinbarung nötig

Stornorechnung

oft falsch "Gutschrift" genannt
Wer erstellt?Rechnungssteller
Für wen?Kunde (Korrektur)
BetragNegativ
ZweckFehlerkorrektur
BezeichnungStornorechnung

Warum ist das wichtig?

Wenn du eine Stornorechnung als "Gutschrift" bezeichnest:

Vorsteuerabzug des Kunden gefährdet
Umsatzsteuerbasis falsch berechnet
Finanzstrafen drohen
Merke: Korrektur einer Rechnung = Stornorechnung. Kunde rechnet für Lieferant ab = Gutschrift.

Das Gutschriftsverfahren

Das Gutschriftsverfahren ist eine vereinbarte Abrechnungsmethode, bei der der Leistungsempfänger die Rechnung erstellt.

Typische Anwendungsfälle

Agentur–Freelancer-Modell

Die Agentur rechnet für den Freelancer ab

Vermittlungsplattformen

Die Plattform rechnet für den Verkäufer ab

Franchise-Systeme

Die Zentrale rechnet für Partner ab

Handelsvertreter

Das Unternehmen rechnet für den Vertreter ab

Beispiel: Eine Werbeagentur arbeitet mit einem Freelance-Grafiker zusammen. Der Grafiker erstellt Designs, die Agentur rechnet mit dem Endkunden ab. Die Agentur erstellt eine Gutschrift für den Grafiker – so muss der Grafiker keine eigene Rechnung schreiben.

Voraussetzungen für das Gutschriftsverfahren

Das Gutschriftsverfahren ist in Österreich durch UStG § 11 Abs. 7 geregelt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1
Vorherige VereinbarungBeide Parteien müssen das Verfahren schriftlich vereinbaren
2
Kein WiderspruchDer Leistungserbringer darf der Gutschrift nicht widersprechen
3
Alle PflichtangabenDie Gutschrift muss alle gesetzlichen Angaben enthalten
4
PrüfungsmöglichkeitDer Leistungserbringer muss die Gutschrift prüfen können
Wichtig: Ohne vorherige Vereinbarung ist eine Gutschrift unwirksam. Einfach eine Gutschrift zu schreiben reicht nicht.

Pflichtangaben einer Gutschrift

Eine Gutschrift muss dieselben Angaben enthalten wie eine normale Rechnung:

1
Name und Adresse des GutschriftsausstellersDer Leistungsempfänger
2
Name und Adresse des GutschriftsempfängersDer Leistungserbringer
3
Steuernummer des LeistungserbringersWichtig: NICHT die eigene
4
Fortlaufende RechnungsnummerEigener Nummernkreis möglich
5
AusstellungsdatumWann wurde die Gutschrift erstellt?
6
Beschreibung der LeistungWas wurde geliefert oder geleistet?
7
Leistungszeitraum oder -datumWann wurde die Leistung erbracht?
8
NettobetragSumme ohne Steuer (positiv)
9
Steuersatz und Steuerbetragz. B. 20 % USt = 500,00 €
10
BruttobetragSumme mit Steuer (positiv)

Zusätzlich wichtig

Das Wort "Gutschrift" muss deutlich erkennbar sein
Steuernummer des Leistungserbringers angeben

Gutschrift buchen

Beim Gutschriftsaussteller (Leistungsempfänger)

Die Agentur erhält eine Leistung vom Grafiker und erstellt die Gutschrift:

Soll
Fremdleistungen2.500,00 €
Vorsteuer500,00 €
Haben
Verbindlichkeiten3.000,00 €

Beim Gutschriftsempfänger (Leistungserbringer)

Der Grafiker erhält die Gutschrift und bucht einen Erlös:

Soll
Forderungen3.000,00 €
Haben
Erlöse2.500,00 €
Umsatzsteuer500,00 €
Vorsteuerabzug: Der Gutschriftsaussteller kann die Vorsteuer abziehen – genau wie bei einer normalen Eingangsrechnung. Der Gutschriftsempfänger muss die Umsatzsteuer abführen.

Vorteile des Gutschriftsverfahrens

Weniger Verwaltung für Lieferanten

Der Leistungserbringer muss keine Rechnung schreiben

Schnellere Abrechnung

Keine Wartezeit auf Rechnungen vom Lieferanten

Einheitliche Formate

Der Empfänger bestimmt das Rechnungsformat

Ideal für wiederkehrende Leistungen

Besonders bei vielen kleinen Lieferanten praktisch


Häufige Fehler vermeiden

Falsche Verwendung des Begriffs

"Gutschrift" für Stornorechnungen zu verwenden ist falsch. Nutze die korrekten Begriffe.

Eigene Steuernummer statt die des Leistungserbringers

Auf der Gutschrift muss die Steuernummer des Leistungserbringers stehen, nicht die eigene.

Keine vorherige Vereinbarung

Das Gutschriftsverfahren muss vorher vereinbart werden.

Negative Beträge

Gutschriften haben positive Beträge. Negative Beträge gehören auf Stornorechnungen.


Widerspruch gegen eine Gutschrift

Wann sollte man widersprechen?

  • Falsche Beträge
  • Falsche Leistungsbeschreibung
  • Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer (z. B. bei Kleinunternehmer)
  • Keine vorherige Vereinbarung

Wie widersprechen?

1
SchriftlichPer E-Mail oder Brief
2
Sofort nach ErhaltNicht lange warten
3
Konkret benennenWas genau ist falsch?
Folge des Widerspruchs: Die Gutschrift wird unwirksam. Sie gilt nicht mehr als Rechnung im Sinne des UStG. Der Leistungserbringer muss dann selbst eine Rechnung stellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss der Leistungserbringer die Gutschrift annehmen?

Wenn es vorher vereinbart war: ja. Er kann aber bei Fehlern widersprechen. Dann wird die Gutschrift unwirksam.

Kann ich als Kleinunternehmer Gutschriften erhalten?

Ja, aber ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Der Aussteller muss darauf achten, keine USt auszuweisen. Andernfalls sofort widersprechen.

Wie lange ist eine Gutschrift gültig?

Es gibt keine Gültigkeitsfrist. Die Gutschrift dokumentiert eine Leistung und bleibt als Beleg 7 Jahre aufzubewahren.

Brauche ich einen eigenen Nummernkreis für Gutschriften?

Es ist empfehlenswert, aber nicht Pflicht. Du kannst Gutschriften auch im normalen Rechnungsnummernkreis führen.

Was passiert, wenn der Leistungserbringer widerspricht?

Die Gutschrift wird unwirksam. Der Leistungserbringer muss dann selbst eine Rechnung stellen.

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