Hinweis: Die Kleinunternehmerregelung wurde mit 1. Jänner 2025 grundlegend geändert. Die neue Umsatzgrenze beträgt 55.000 € brutto (vorher 35.000 € netto). Unseren aktuellen, vollständigen Guide findest du hier: Kleinunternehmerregelung 2026: Umsatzgrenzen & Vorteile
Was hat sich 2025 geändert?
Mit 1. Jänner 2025 traten die neuen EU-Kleinunternehmerregelungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen für österreichische Unternehmer (Quelle: WKO):
Neue Umsatzgrenze: 55.000 € brutto
| Bis 31.12.2024 | Ab 1.1.2025 | |
|---|---|---|
| Grenze | 35.000 € netto | 55.000 € brutto |
| Berechnung | Fiktive USt herausrechnen | Brutto-Umsatz direkt |
| Toleranz | 15% einmalig | 10% (bis 60.500 €) |
| EU-Kleinunternehmer | Nicht möglich | Möglich (SME-Scheme) |
Die 10%-Toleranzregel (neu)
Seit 2025 gilt: Wenn die 55.000 €-Grenze um nicht mehr als 10% überschritten wird, darfst du bis Jahresende weiterhin Rechnungen ohne USt ausstellen.
Beispiel:
Umsatz Ende November: 57.000 €
→ Überschreitung: 3,6% (unter 10%)
→ Weiterhin Kleinunternehmer bis 31.12.
Umsatz Ende November: 62.000 €
→ Überschreitung: 12,7% (über 10%)
→ Ab diesem Zeitpunkt USt-Pflicht!
Grenzwert: Die Toleranz endet bei 60.500 € (55.000 € + 10%).
EU-Kleinunternehmerregelung (SME-Scheme)
Neu seit 2025: Kleinunternehmer können die Regelung auch in anderen EU-Ländern in Anspruch nehmen, wenn der EU-weite Gesamtumsatz unter 100.000 € liegt. Details bei der WKO.
Was bleibt gleich?
- Keine USt auf Rechnungen (Kleinunternehmer-Hinweis ist weiterhin Pflicht)
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Keine UVA-Pflicht
- 5-Jahres-Bindung bei Verzicht auf die Regelung
- Freiwilliger Verzicht jederzeit möglich (mit Bindung)
Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer bleiben:
- Hauptsächlich Privatkunden (B2C)
- Geringe betriebliche Investitionen
- Umsatz deutlich unter 55.000 €
- Nebenerwerb neben Angestellten-Job
Auf Regelbesteuerung wechseln:
- Hauptsächlich Geschäftskunden (B2B)
- Hohe Investitionen geplant (Vorsteuerabzug!)
- Umsatz nahe an 55.000 €
- Professioneller Auftritt wichtig
Vollständiger Guide
Alle Details zur aktuellen Regelung mit Beispielen, Berechnungen und FAQ findest du in unserem aktuellen Guide:
Kleinunternehmerregelung 2026: Der vollständige Guide
Lies auch: Pauschalierung 2026: Bis zu 63.000 € pauschal absetzen — für viele Kleinunternehmer eine attraktive Kombination.
Häufige Fragen (FAQ)
Was hat sich 2025 bei der Kleinunternehmerregelung geändert?
Die wichtigste Änderung: Die Umsatzgrenze wurde von 35.000 € netto auf 55.000 € brutto angehoben. Außerdem gilt seit 2025 eine Toleranzregelung bei einmaliger Überschreitung bis 60.500 € und Kleinunternehmer-Rechnungen folgen den vereinfachten Regeln der Kleinbetragsrechnung.
Gilt die alte 35.000-€-Grenze noch für irgendetwas?
Nein, die alte Grenze von 35.000 € netto ist seit 1. Jänner 2025 vollständig durch die neue 55.000-€-Grenze (brutto) ersetzt. Es gibt keinen Anwendungsfall mehr für die alte Grenze.
Muss ich meine bisherigen Rechnungen anpassen?
Ja, wenn du als Kleinunternehmer weiterhin die Befreiung nutzt, musst du den Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG auf deinen Rechnungen beibehalten. Die vereinfachten Rechnungsregeln gelten seit 2025 automatisch für alle deine Rechnungen.
Rechnungsheld hilft dir
Egal ob Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer – Rechnungsheld erstellt automatisch:
- Korrekte Rechnungen mit/ohne USt
- Kleinunternehmer-Hinweis gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
- Steuer-Export für deinen Steuerberater